Newsletter 1 / 2016

Wir sagen Ja zur Volksinitiative gegen Nahrungsmittelspekulation

Chères sympathisantes, chers sympathisants,

la version française suivra bientôt!

Werte InteressentInnen,

dieser Newsletter gilt nur einem einzigen, wichtigen Thema:

Jetzt mit einem JA für weniger Hunger in der Welt stimmen!

Am 28. Februar kommt die Initiative gegen Nahrungsmittelspekulation zur Abstimmung. Häufigere und stärkere Preisschwankungen für Grundnahrungsmittel und dramatische Preisanstiege in den Entwicklungsländern: Dazu trägt die massive Spekulation auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel durch Banken, Pensionskassen, Versicherungen und andere Investoren bei. Für die ärmere Bevölkerung vor Ort bedeutet dies zunehmende Armut, Unterernährung und Hunger, weniger Gesundheit und Schulbildung: Ein massiver Verstoss gegen das Recht auf Nahrung und andere Menschenrechte! 2007/08 und 2010/11 haben solche Preisexplosionen zu Hungeraufständen geführt. Zudem würgen Preisschwankungen Investitionen in der Landwirtschaft ab.

Bis in die 90er-Jahre haben nur Agrarspekulanten in limitiertem Rahmen an den Agrarrohstoffbörsen gehandelt. Diese kommerzielle Spekulation war nützlich, da sie zu ausreichend Handel und Risikoübernahme (terminliche und preisliche Absicherung zwischen Produzenten und Abnehmern) beitrug. Nach dem Platzen der Internetblase und der Immobilienblase in den USA suchte jedoch eine gewaltige Kapitalmenge nach neuen Anlagemöglichkeiten und drang in die Agrarrohstoffmärkte ein. Diese exzessive finanzielle Spekulation destabilisiert die Märkte. Volks- und betriebswirtschaftlich ist diese Anlageform völlig unnötig.

Die Initiative will die finanzielle Spekulation verbieten und die kommerzielle Spekulation weiterhin zulassen. Gemäss Beurteilung der Menschenrechtsorganisation FIAN Schweiz für das Recht auf Nahrung setzt die Initiative genau das um, was der Staat aufgrund seiner menschenrechtlichen Verpflichtungen ohnehin tun müsste. Sie schiebt der Verletzung des Rechts auf Nahrung einen klaren Riegel.

Der Bundesrat lehnt zwar die Initiative ab, aber: Der Bund verbietet sich selbst die Nahrungsmittelspekulation oder verzichtet darauf. Sowohl beim Bund wie bei Postfinance sind Agrarrohstoffe keine bewilligte Anlageklasse. Der AHV-Ausgleichsfonds ist aus Agrarrohstoffen ausgestiegen, und die Pensionskasse des Bundes verzichtet auf solche Anlagen.

Die Schweiz alleine kann die Nahrungsmittelspekulation natürlich nicht weltweit beenden. Aber sie kann den Anfang machen und zeigen, dass und wie es geht. Dann werden andere Staaten folgen.

Die Abstimmungsunterlagen sind eingetroffen. Bitte öffne das Couvert sofort, stimme bei der Initiative gegen Nahrungsmittelspekulation mit JA und schicke das Couvert gleich ab!

Und verbreite bitte diesen Aufruf umgehend über Mail und Facebook weiter! Die Befürworter der Initiative haben wenig Finanzen, aber wir können dies mit zahllosen motivierten Stimmenden mehr als ausgleichen – auch Deine Stimme zählt!

Vielen Dank für Deinen Einsatz für das Menschenrecht auf Nahrung im globalen Süden! Deine FIAN Schweiz.

PS 1: Mehr Informationen zu den Themen Nahrungsmittelspekulation und Recht auf Nahrung gibt’s auf der Website von FIAN Schweiz.

PS 2: FIAN Schweiz ist für den weiteren Einsatz für das Recht auf Nahrung dringend auf Unterstützung angewiesen. Du kannst Dich als Newsletter-Abonnent, als Facebook-Freund, mit einer Spende oder einer Mitgliedschaft beteiligen!

PS 3: Aus menschenrechtlicher Sicht empfehlen wir je ein Nein bei der Durchsetzungsinitiative und bei der Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe».


FIAN Suisse/Schweiz

Combattre la faim avec les droits humains / mit Menschenrechten gegen den Hunger und für ein Leben in Würde
www.fian-ch.org / www.facebook.com/fian.suisse.schweiz

Secrétariat: 15 rue des Savoises, CH-1205 Genève, Tel: +41 (0)22 328 03 40, fian@fian-ch.org
Regionalbüro Deutschschweiz: Quellenstrasse 31, CH-8005 Zürich, Tel: +41 (0)76 420 85 04, kontakt@fian-ch.org

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