Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Diese Erklärung, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 angenommen, gilt als Grundstein für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte. Diese feierliche Proklamation der Menschenrechte ist zwar für die Staaten nicht direkt verbindlich, doch wird sie, gemäss Präambel, «als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal» verkündet.

Die Deklaration enthält 30 Artikel, wovon Artikel 25 das Recht auf Nahrung begründet: «Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschliesslich Nahrung, (…)».

Die Menschenrechtserklärung gehört zu den ersten Dokumenten, die auch Individuen und Unternehmen menschenrechtliche Verantwortung zuweist. Gemäss Präambel wurde die Erklärung verkündet, «damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft […] sich bemühen, […] die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und […] ihre […] Anerkennung und Einhaltung […] zu gewährleisten».

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte