Allgemeiner Kommentar Nr. 12 des CESCR

Die UNO beauftragte den Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) mit der Überwachung der Einhaltung und Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt). Dieses Vertragsorgan veröffentlicht Kommentare zur Interpretation der im Pakt festgehaltenen Rechte.

1999 veröffentlichte das CESCR den Allgemeinen Kommentar Nr. 12 zum Recht auf Nahrung. In diesem massgebenden Kommentar bekräftigt der Ausschuss unter anderem, dass dieses Recht untrennbar mit der Würde der Person verbunden und für die Ausübung der andern Grundrechte unabdingbar ist, und dass die Grundursache des Hungers und der Mangelernährung nicht in einem Mangel an Nahrungsmitteln liegt, sondern in der Schwierigkeit bis Unmöglichkeit, zu diesen Zugang zu erhalten, v.a. aufgrund von Armut.

Allgemeiner Kommentar Nr. 12