Nahrungsmittelspekulation

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Inhalt

Einführung und weitere Informationen

bank-300x225Seit etwa 10 Jahren haben Banken, Versicherungen und Pensionskassen weltweit mehrere Hundert Milliarden Dollar an den Rohstoffbörsen angelegt, wovon sich ein bestimmter Anteil auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel bezieht. Die Spekulation auf diese Güter über Futures an den entsprechenden Warenterminbörsen hat verheerende Auswirkungen, wie zahlreiche Untersuchungen belegen: Der Missbrauch der Warenterminbörsen zu spekulativen Zwecken trägt zu Preissteigerungen und hohen Preisen von Grundnahrungsmitteln bei und führt zu häufigeren und stärkeren Preisschwankungen. Am Existenzminimum lebende Menschen können nicht mehr genügend Nahrungsmittel kaufen, und bereits unterernährte Menschen können sich noch weniger Nahrungsmittel leisten. Die aufgrund der extremen Preissteigerungen von Grundnahrungsmitteln ausgelösten Nahrungsmittelkrisen 2007/08 und 2010/11 haben in Asien, Lateinamerika und Afrika viele Dutzend Millionen Menschen in Armut, Hunger und Unterernährung gestürzt. Bis heute sind die erhöhten Nahrungsmittelpreise dafür verantwortlich, dass die Betroffenen in einer Situation von Armut und Unterernährung gefangen bleiben.

Dies stellt einen massiven Verstoss gegen das Menschenrecht auf Nahrung dar, welches u.a. in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte festgehalten ist, den auch die Schweiz unterzeichnet hat.

FIAN Schweiz wehrt sich zusammen mit andern Organisationen gegen diesen Menschenrechtsverstoss. Die folgenden Abschnitte berichten darüber.

Weitere Informationen:

pdficon_small1Dokumentation Nahrungsmittelspekulation durch öffentliche Institutionen. Verletzung des Menschenrechts auf Nahrung von FIAN Schweiz (2016, 10 S.)

icon-powerpoint-2003Präsentation «Nahrungsmittelspekulation und Recht auf Nahrung» von FIAN Schweiz (2013, 12 Powerpoint-Folien)

pdficon_small1Briefing Note 02 «Food Commodities Speculation and Food Price Crises»  (2010, 14 S.) des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Nahrung

pdficon_small1Studie «Nahrungsmittelspekulation – (k)ein Problem?» (2014, 32 S.) von Alliance Sud

pdficon_small1Meta-Studie «Finanzspekulation und Nahrungsmittelpreise: Anmerkungen zum Stand der Forschung» (2013, 68 S.) von Professor Dr. Hans-Heinrich Bass, Hochschule Bremen

pdficon_small1Recherche «Investitionen von Schweizer Banken in Agrarrohstoffe» (2013, 17 S.) von Brot für alle und Fastenopfer

pdficon_small1Fact Sheet Nahrungsmittelspekulation (2013, 4 S.) von Brot für alle und Fastenopfer

pdficon_small1EinBlick «Preisexplosion wegen Nahrungsmittelspekulation» (2013, 36 S.) von Brot für alle und Fastenopfer

pdficon_small1Dossier «Nahrungsmittelspekulation: Wie sich Banken, Pensionskassen und Hedgefonds am Welthunger mitschuldig machen» (15 S.) von Solidar Suisse

pdficon_small1Bericht «Die Hungermacher: Wie Deutsche Bank, Goldman Sachs & Co. auf Kosten der Ärmsten mit Lebensmitteln spekulieren» (2011, 88 S.) von Food Watch

pdficon_small1Literaturliste «Evidence on the Negative Impact of Commodity Speculation by Academics, Analysts and Public Institutions» (laufend aktualisiert, 8 S.) von WEED

Parlamentarische Vorstösse:

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Aktuelle Meldungen

pdficon_small13. Februar 2016: Jetzt mit einem Ja für weniger Hunger in der Welt stimmen!

pdficon_small114. Januar 2016: Der Bund verbietet sich selbst die Nahrungsmittelspekulation, lehnt jedoch die Initiative dagegen ab?

pdficon_small4. September 2015: Nahrungsmittelspekulation: Möglichkeit zur Begrenzung in neuen Finanzmarktinfrastrukturgesetz

pdficon_small17. August 2015: AHV/IV/EO-Fonds beendet Nahrungsmittelspekulation

pdficon_small128. Mai 2015: Der Bundesrat will die Nahrungsmittelspekulation begrenzen können

pdficon_small120. Februar 2015: Menschenrechtlich bedenklich: Bundesrat duldet Nahrungsmittelspekulation

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Die menschenrechtlichen Pflichten des Staates

nationalratDer Staat hat aufgrund der Menschenrechts-Verträge Pflichten auf drei Arten:

  • Achtungspflicht: Menschenrechtsverträglichkeit des staatlichen Handelns
  • Schutzpflicht: Schutz vor Menschenrechtsverstössen durch Dritte
  • Gewährleistungspflicht: aktive Erfüllung von Menschenrechten

Diesen Pflichten ist auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene nachzukommen, sowohl von der Exekutive wie von der Legislative. Die Pflichten gelten auch auch gegenüber RechtsträgerInnen im Ausland, wie die «Maastrichter Prinzipien über die Extraterritorialen Staatenpflichten im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte» darlegen.

Dies bedeutet bezüglich Nahrungsmittelspekulation:

  • Achtungspflicht: keine Beteiligung des Staates an Nahrungsmittelspekulation über Geldanlagen (von Gemeinwesen, staatl. Pensionskassen, staatl. Betriebe, …) und über die Kantonalbanken
  • Schutzpflicht: Schutz der Bevölkerung im Globalen Süden vor spekulationsbedingten Preissteigerungen mittels Regulierungen/Verboten

Diesbezüglich in der Pflicht sind Gemeinderäte, Stadt- und Kantonsregierungen, Stadt- und Kantonsparlamente, Bundesrat, Bundesparlament und Bundesämter.

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Die menschenrechtlichen Pflichten der Wirtschaft

meeting2Im klassischen Verständnis sind nur Staaten Verpflichtungsträger und somit rechtlich bindenden Pflichten unterworfen. Doch es zeichnet sich ein Wandel ab: In der Völkerrechts-Lehre werden vermehrt (rechtlich nicht bindende ) Rechte und Pflichten auch Individuen und Unternehmen zugeordnet.

Bereits die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sagt in ihrer Präambel: «damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft […] sich bemühen, […] die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und […] ihre […] Anerkennung und Einhaltung […] zu gewährleisten», wobei zu den «Organen der Gesellschaft» auch die Unternehmen gehören.

Ähnlich hält der Wirtschafts- und Sozialpakt in seiner Präambel fest: «… dass der einzelne gegenüber seinen Mitmenschen und der Gemeinschaft […] Pflichten hat und gehalten ist, für die Förderung und Achtung der in diesem Pakt anerkannten Rechte einzutreten …»

Der Allgemeine Kommentar 12 zum Wirtschafts- und Sozialpakt erklärt dann explizit: «[…] obliegt allen Mitgliedern der Gesellschaft – Einzelpersonen, Familien, […] sowie dem privaten Unternehmenssektor – eine Verantwortung dafür, das Recht auf angemessene Ernährung zu verwirklichen».

Und die kürzlich verabschiedeten UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte (Ruggie) führen unter Abschnitt «II. Die Unternehmensverantwortung für die Achtung der Menschenrechte» aus: «11. Unternehmen sollen Menschenrechte achten. Dies bedeutet, dass sie es vermeiden sollen, Menschenrechte anderer zu verletzen, und dass sie sich mit den nachteiligen Auswirkungen auf die Menschenrechte befassen, in die sie involviert sind.»

Somit lautet das Fazit gegenwärtig: Die Unternehmen haben (noch) keine rechtlich verbindliche Verpflichtung, aber eine vielfach statuierte Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte.

Dies bedeutet bezüglich Nahrungsmittelspekulation:

  • Banken und Fondsanbieter müssen Agrargüter aus ihren spekulativen Anlageformen entfernen und dürfen keine Anlageformen/Finanzinstrumente mehr anbieten, die sich auf Agrargüter beziehen.
  • Versicherungen inkl. Pensionskassen müssen ihre Kapitalien aus Anlagen abziehen, die auf Agrarrohstoffe spekulieren, und dürfen nicht mehr in solche investieren.

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Was kann ich tun? Pflichten und Möglichkeiten der Individuen

passantenÄhnlich wie Unternehmen haben Individuen keine rechtlich verbindliche Verpflichtung, aber eine explizite Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte.

Dies bedeutet bezüglich Nahrungsmittelspekulation: Wir sind aufgefordert,

  • bei unseren Banken nachzufragen, ob sie mit unserem Geld auf Agrarrohstoffe spekulieren
  • bei unseren Versicherungen (inkl. Pensionskassen und Vorsorgestiftungen) nachzufragen, ob sie unsere Prämiengelder in Agrarrohstoff-Märkten anlegen
  • die Banken und Versicherungen aufzufordern, aus diesen Geschäften auszusteigen
  • allenfalls die Bank und die Versicherung zu wechseln.

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Dialog mit der Zürcher Kantonalbank zur Nahrungsmittelspekulation

Brief-ZKB-2013-09-24-300x212FIAN Schweiz ist erstaunt darüber, dass die Zürcher Kantonalbank trotz ihrer Nachhaltigkeitspolitik mit Agrarrohstoffen spekuliert, und zwar mit dem ZKB Rohstoff Fonds. Vom verwalteten Vermögen von insgesamt CHF 142.4 Mio (Juni 2013) beziehen sich CHF 47 Mio. auf Agrarrohstoffe, und von diesen CHF 24.2 Mio auf Getreide, also Grundnahrungsmittel. Im Fonds sind gemäss Factsheet per 31. August 2013 u.a. Weizen, Mais, Sojabohnen, Zucker, Mastrinder, Rinder und Magerschweine enthalten.

Die Spekulation an den Warenterminbörsen provoziert Preissteigerungen und bleibend überhöhte Preise bei Grundnahrungsmitteln. Millionen von Menschen können sich deshalb ihr Essen nicht mehr leisten und leiden Hunger: Dies ist ein massiver Verstoss gegen das Recht auf Nahrung.

War der ZKB der Zusammenhang zwischen dem Anteil Agrargüter im ZKB Rohstoff Fonds und Preissteigerungen bzw. überhöhten Preisen bei Grundnahrungsmitteln möglicherweise nicht bewusst? FIAN Schweiz ersucht die ZKB in einem offenen Brief an Martin Scholl, Vorsitzender der Generaldirektion, sich zu diesem Sachverhalt zu äussern sowie insbesondere aus ihren Fonds die Agrargüter (inkl. Vieh) auszuschliessen und diesen Ausschluss als bankverbindlichen Grundsatzentscheid festzuhalten.

pdficon_small1Brief an die ZKB vom 24. September 2013

In ihrer Antwort vom 2. Oktober 2013 rechtfertigt sich die ZKB mit Hinweis auf den umstrittenen Zusammenhang zwischen Anlagen in Agrarrohstoffen und Preissteigerungen/-volatilität, auf den positiven Beitrag der Warenterminbörsen zur Nahrungsmittelversorgung, die Investoreninteressen und insbesondere damit, dass der ZKB Rohstoff Fonds ein diversifizierter Fonds sei, der nicht einer direkten und gezielten Spekulation auf Agrarrohstoffe diene.

pdficon_small1Antwort der ZKB vom 2. Oktober 2013

FIAN Schweiz hat die Antwort der ZKB vom 2. Oktober analysiert und antwortet nun in einem zweiten Brief. Zu den Argumenten der ZKB, mit denen sie die Anlagen in Agrarrohstoffe zu rechtfertigen versucht, halten wir folgendes fest:

  • Gemäss dem Vorsorgeprinzip, das z.B. in der EU richtungsweisend ist, sind Massnahmen an der Ursache (d.h. der Spekulation auf Agrarrohstoffe) zu treffen, auch wenn der wahrscheinliche Zusammenhang zwischen Ursache und Schaden (d.h. Preissteigerungen) noch nicht eindeutig nachgewiesen ist.
  • Die Warenterminmärkte brauchen das Spekulationskapital aus der Finanzindustrie nicht.
  • Menschenrechte haben immer Vorrang vor Wirtschaftsinteressen.
  • Es spielt keine Rolle, ob Kapital über viele diversifizierte Fonds oder wenige spezifische Agrarrohstoff-Fonds in die Agrarrohstoffmärkte strömt.

Die Antwort der ZKB hat unsere Ablehnung der Spekulation auf Agrarrohstoffe über den ZKB Rohstoff Fonds nicht relativiert. Wir halten deshalb unser Ersuchen an die ZKB aufrecht, aus ihren Fonds die Agrargüter (inkl. Vieh) auszuschliessen und den Ausschluss von Anlagen in Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln als bankverbindlichen Grundsatzentscheid festzuhalten.

Wir erwarten diesbezüglich von der ZKB einen klaren, eindeutigen und mutigen Entscheid. Andere Banken haben dies schon vorgemacht. Ansonsten stehen uns und anderen Organisationen auch Möglichkeiten auf politischer Ebene zur Verfügung, um die ZKB zu diesem Schritt zu bewegen.

2. Brief an die ZKB vom 29. Oktober 2013

Die Antwort der ZKB vom 2. Dezember 2013 fällt enttäuschend aus: Die ZKB führt Vorgaben auf, welche «die Möglichkeiten von Investoren einschränken, gezielt und ungeprüft in einzelne Agrarrohstoffe zu investieren». Es handelt sich jedoch um keine wirklichen Einschränkungen für die Möglichkeiten, Anlagen in Agrarrohstoffe zu tätigen, wie wir in unserem 3. Brief vom 20. Dezember 2013 darlegen.

Die ZKB behauptet, «dass die Spekulation von Agrarrohstoffen nicht über diversifizierte Anlageprodukte geschieht», wozu der ZKB Rohstoff Fonds gehört. Demgegenüber verweisen wir auf die kürzlich erschienene Metastudie «Finanzspekulation und Nahrungsmittelpreise: Anmerkungen zum Stand der Forschung» von Prof. Dr. Hans-Heinrich Bass, Fakultät Wirtschaftswissenschaft der Hochschule Bremen. Ein Ergebnis dieser Studie ist, «dass es einander ergänzende Forschungsergebnisse gibt, die einen Zusammenhang zwischen exzessiver Spekulation, wahrscheinlich einschließlich der indexorientierten Spekulation, und den Preisspitzen der Jahre 2008 und 2011 nahelegen» (S. 14).

Entsprechend der obigen Annahme schreibt die ZKB: «An Produkten auf breit diversifizierten Rohstoffindizes oder Baskets, die primären Investorenbedürfnissen dienen, hält die Zürcher Kantonalbank dagegen fest».

Wir halten es aus menschlicher Sicht für unerträglich und aus menschenrechtlicher Sicht für unrechtmässig, dass sich die Staatsbank ZKB am Geschäft mit Agrarrohstoffen beteiligt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Staaten und ihre Organe aufgrund der internationalen Menschenrechtsverträge und -normen verpflichtet sind, die Menschenrechte von Personen auch ausserhalb ihres Territoriums zu achten. Als Institution des Standes Zürich unterliegt auch die ZKB dieser menschenrechtlichen Verpflichtung, in vorliegendem Fall zur Achtung des Rechts auf Nahrung der Menschen im Globalen Süden.

Da die ZKB noch keine Bereitschaft signalisiert hat, die Anlagen in Agrarrohstoffe vollständig aufzugeben, werden wir nun die Abklärung politischer Möglichkeiten, um die ZKB zu diesem Schritt zu bewegen, aktiv an die Hand nehmen.

pdficon_small12. Antwort der ZKB vom 2. Dezember 2013

pdficon_small13. Brief an die ZKB vom 20. Dezember 2013

Im März 2014 hat FIAN Schweiz zusammen mit Brot für alle ein erstes Gespräch mit der ZKB auf deren Einladung geführt. Im intensiven und fairen Austausch ging es darum, das Thema einzugrenzen, spezifische Fragen zu klären und insbesondere die weiter zu bearbeitenden Fragen zu identifizieren. Als Erkenntnisgewinn aus dem ersten Gespräch gingen insbesondere zwei Punkte hervor. Das Finanzvolumen, das über die ZKB in Agraranlagen investiert ist, ist um ein Mehrfaches höher als die Recherche «Investitionen von Schweizer Banken in Agrarrohstoffe» von Brot für alle und Fastenopfer ermittelt hatte: Über die Instrumente ZKB-CIF Commodity Index und ZKB Q-MAT sind zusätzlich zu den ca. 50 Mio. CHF des ZKB Rohstoff Fonds weitere ca. 70 Mio. CHF in Agrarrohstoffen angelegt, insgesamt also etwa 120 Mio. CHF. Und was nicht übersehen werden darf: Auch die Banken, die gemäss der Recherche keine Fonds mit Derivaten auf Agrarrohstoffen führen (Raiffeisen, Coop, Migros und Postfinance), können ihren Kunden Drittprodukte mit Agrarrohstoffen verkaufen.

Im Nachgang zur Besprechung haben FIAN Schweiz und Brot für alle die offenen Fragen eingehend abgeklärt und der ZKB das Dokument «Antworten auf Fragen zu Nahrungsmittelspekulation bzw. Anlagen in Agrarrohstoffen» vom 11. April 2014 zukommen lassen.

Auch nach den Abklärungen sind FIAN Schweiz und Brot für alle weiterhin der Ansicht,

  • dass mit grosser Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass die finanziell motivierten
    Anlagen in Agrarrohstoffe zum Anstieg von Grundnahrungsmittelpreisen und zu deren
    verstärkter Volatilität beitragen
  • dass es volkswirtschaftlich wie betriebswirtschaftlich – sowohl auf Anbieter- wie auf
    Nachfrageseite – keinen wesentlichen Schaden bewirkt, wenn Anlageformen, die sich auf
    Agrargüter beziehen, geschlossen bzw. die Agargüter daraus entfernt werden
  • dass der Zeitpunkt für die Anwendung des Vorsorgeprinzips gekommen ist.

pdficon_small1Antworten auf Fragen zu Nahrungsmittelspekulation bzw. Anlagen in Agrarrohstoffen vom 11. April 2014

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Dialog mit der AXA Versicherung zur Nahrungsmittelspekulation

Brief-AXA-2013-09-24Pensionskassen dürften mit ihren immensen Geldanlagen zu einem erheblichen Anteil an der Spekulation mit Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln beteiligt sein. Alle SchweizerInnen im erwerbsfähigen Alter leisten gezwungenermassen ihre Beiträge dazu.

FIAN Schweiz hat deshalb mit Brief vom 24. September 2013 bei der AXA Leben AG nachgefragt, ob die AXA Stiftung für Berufliche Vorsorge Pensionskassengelder in Fonds oder andere Finanzprodukte investiert, die auf Agrarrohstoffen und/oder Nahrungsmitteln basieren, und wenn ja, in welche Produkte. Ausserdem wurde um eine detaillierte Auflistung aller Fonds bzw. Finanzprodukte ersucht, die von der AXA Stiftung gehalten werden.

pdficon_small1Brief an die AXA vom 24. September 2013

Mit Brief vom 28. November 2013 bestätigt nun die AXA, dass sie «in der Schweiz keine Investitionen in Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel getätigt hat». Wir haben deshalb am 20. Dezember 2013 nachgefragt, ob die AXA allenfalls im Ausland solche Investitionen tätigt.

Im Weiteren bestätigt die AXA, dass sie über keine Anlagestrategie verfügt, die solche Produkte vorsieht. Diesen Sachverhalt begrüssen wir aus menschenrechtlicher Sicht sehr. Zur Absicherung dieser Politik empfehlen wir jedoch, Investitionen in Agrarrohstoffe nicht nur nicht vorzusehen, sondern – in entsprechenden Anlagestrategien und Grundsatzpapieren – explizit auszuschliessen.

Wir begrüssen es auch, dass die AXA Gruppe und die beiden internen Vermögensverwaltungsfirmen die «UN Principles for Responsible Investment» unterzeichnet haben. In diesem Sinne hoffen wir auf eine weltweit konsequente Berücksichtigung dieser Prinzipien bezüglich Agrarrohstoffen.

pdficon_small1Antwort der AXA vom 28. November 2013

pdficon_small1Nachfrage von FIAN Schweiz vom 20. Dezember 2013

Antwort-AXA-2014-02-27Auf unsere Nachfrage hat die AXA mit Brief vom 27. Februar 2014 erfreulicherweise bestätigt, «dass sowohl die Sammelstiftungen der beruflichen Vorsorge als auch die Anlagen der übrigen Geschäftsbereiche der AXA Winterthur in der Schweiz keinerlei Vorsorgegelder in Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel investieren – weder im Inland noch im Ausland.»

Generell besitzt die AXA Gruppe weltweit eine «Policy on derivative investments in food („soft“) commodities», die Investitionen in solche Produkte verbietet. Diese klare und die Menschenrechte achtende Politik könnten sich manch andere Grossunternehmen zum Vorbild nehmen – z.B. die schweizerischen Banken, die noch kaum bereit sind, trotz absehbarem Reputationsschaden auf dieses umstrittene Geschäftsfeld zu verzichten.

pdficon_small1Antwort der AXA vom 27. Februar 2014

pdficon_small1Policy on derivative investments in food („soft“) commodities

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Veranstaltungen von FIAN zum Thema Nahrungsmittespekulation

FIAN Schweiz hat, zusammen mit Brot für alle und mit Unterstützung von Fastenopfer, zum Thema Spekulation mit Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln im Jahr 2013 zwei Veranstaltungen abgehalten:

ExigeonsCoherenceGeneve-klein-2013-10-14 am 14. Oktober in Genf «Spéculation alimentaire: Que font ma banque et mon assurance?» in der Uni Mail. Es sprachen Yvan Maillard Ardenti (Brot für alle), Christian Sutter (Assurethic), Léa Winter (FIAN International) und Leon Volet (Collectif contre la spéculation sur les matières 1ères). Diese Veranstaltung wurde zusätzlich von der Fédération Genevoise de Coopération FGC unterstützt.
Kopie-von-20131105_194351-300x225 am 5. November in Zürich «Nahrungsmittelspekulation: Was machen meine Bank und meine Versicherung?» im Volkshaus. Es sprachen Michael Nanz (FIAN Schweiz), Yvan Maillard Ardenti (Brot für alle) und Ruedi Ursenbacher (fairsicherungsberatung).

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