Rechte der BäuerInnen und anderer im ländlichen Raum arbeitender Personen

Am 17. Dezember 2018 verabschiedete die UN-Generalversammlung die wegweisende Deklaration zum Schutz der Rechte von Bauernfamilien und anderen Menschen, die auf dem Land arbeiten (United Nations Declaration on the Rights of Peasants and Other People Working in Rural Areas UNDROP). Auch die Schweiz hat sich – nach anfänglicher Weigerung – an vorderster Front für diese Deklaration eingesetzt.

Die Deklaration gibt den Staaten die Instrumente für eine Politik in die Hand, die die Rechte von Bäuerinnen und Bauern auf ihr Land, ihr Saatgut und ihr traditionelles Wissen stärkt und so Hunger und Armut effizient bekämpft. Doch damit die UNDROP kein Lippenbekenntnis bleibt, müssen diese Rechte auch geschützt und umgesetzt werden.

In der Schweiz hat sich eine breite Allianz zivilgesellschaftlicher Organisationen – unter ihnen FIAN Schweiz – aktiv für diese Deklaration eingesetzt und wird sich nun auch für die konkrete Umsetzung der UNDROP stark machen.

Mehr Informationen:

das Dokument der UNO (Übersetzung auf Deutsch)
 Defending peasants‘ rights. Website von La Via Campesina, FIAN International, CETIM und der Geneva Academy
Illustrierte Ausgabe der Deklaration von La Via Campesina (2020)
Practical Manual on the Right to Seeds in Europe. Briefing der Geneva Academy (2021)
The Right to Land and other Natural Resources. Research Brief der Geneva Academy (2020)
The Right to Seeds and Intellectual Property Rights. Research Brief der Geneva Academy (2020)
Die Schweizer Aussenpolitik und die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der Kleinbauern und -bäuerinnen. Research Brief der Geneva Academy (2020)
La politique extérieure de la Suisse et la Déclaration de l’ONU sur les droits des paysan.ne.s et des autres personnes travaillant dans les zones rurales. Studie der Geneva Academy (2020)
The role of human rights mechanisms in monitoring the United Nations Declaration on the rights of peasants. Research Brief der Geneva Academy (2020)
The Implementation of the United Nations Declaration on the Rights of peasants and other persons working in rural areas. Research Brief der Geneva Academy (2019)
The United Nations Declaration on the Rights of Peasants. A Tool in the Struggle for our Common Future. Buch von CETIM (2019)
Eine Stärkung der kleinbäuerlichen Rechte. Artikel von humanrights.ch (2021)

Zur Entstehungsgeschichte (es sind nur die Jahre 2012 – 2014 abgedeckt, die die intensivste zivilgesellschaftliche Begleitung brauchten):

► Resolution zu den Rechten der Bäuerinnen und Bauern: FIAN Schweiz im Dialog mit Bundesrat Burkhalter (2012)
► Deklaration zu den Rechten der Bäuerinnen und Bauern: FIAN Schweiz wird die Verhandlungen begleiten (2013)
Erste Session der UN-Arbeitsgruppe zur Deklaration der Rechte der BäuerInnen und anderer auf dem Land arbeitender Personen (2013)
Gedankenaustausch mit der Permanenten Vertretung der Schweiz bei der UNO (2014)

Ernte

Resolution zu den Rechten der Bäuerinnen und Bauern: FIAN Schweiz im Dialog mit Bundesrat Burkhalter (2012)

Die Rechte der Bäuerinnen und Bauern sind für FIAN Schweiz insbesondere seit März 2012 ein Thema geworden, als sich die Schweiz in der 19. Session des UN-Menschenrechtsrats in Genf gegen einen weitergehenden Schutz dieser Rechte aussprach. Im Vordergrund stehen gemäss einer Studie des Beratenden Ausschusses des Menschenrechtsrats die Schaffung eines neuen Spezialverfahrens zu den Rechten der Bäuerinnen und Bauern und eines neuen Instruments zu deren Schutz, z.B. eine Deklaration über diese Rechte.

Gegen die überraschende Ablehnung durch die Schweiz gingen zahlreiche Proteste von zivilgesellschaftlichen Organisationen, ParlamentarierInnen und Kantonsparlamenten beim Bundesrat ein. Auch FIAN Schweiz wurde im Juni 2012 mit einem ersten Brief bei Bundesrat Didier Burkhalter vorstellig und ersuchte ihn, «anlässlich der 20. Session des UN-Menschenrechtsrats die Annahme einer Resolution zu unterstützen, welche in Übereinstimmung mit den Empfehlungen in der Studie des Beratenden Ausschusses konkrete Massnahmen zur Beendigung der Diskriminierung der Bauern trifft».

In seiner Antwort vom Juli 2012 bekräftigte Bundesrat Burkhalter erfreulicherweise: «Würden im Menschenrechtsrat Verhandlungen über die Schaffung eines Spezialverfahrens oder die Ausarbeitung eines Instruments über die Rechte der Bauern initiiert, würde die Schweiz angesichts der Wichtigkeit, die sie diesem Thema beimisst, aktiv daran teilnehmen. Wir sind der Auffassung, dass sich ein allfälliges Instrument auf die für die Bauern und Bäuerinnen einschlägigen Rechte konzentrieren und die Umsetzung der bestehenden Konventionen stärken müsste. […] Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte der Bauern und Bäuerinnen geachtet werden. […] Die Schweiz unterstützt die Bemühungen [à¦], um günstige Rahmenbedingungen für eine ernährungsorientierte und einträgliche Familienlandwirtschaft herzustellen.» (Übersetzung und Hervorhebungen durch den Verf.).

Wir gehen davon aus, dass «aktiv daran teilnehmen» eine Teilnahme in konstruktivem Sinn bedeutet. Wir gehen im Weiteren davon aus, dass «auf die für die Bauern und Bäuerinnen einschlägigen Rechte konzentrieren» und «die Umsetzung der bestehenden Konventionen stärken» ausschliesslich im Interesse der Bauern und Bäuerinnen gemeint ist ohne Bevorzugung anderer Interessen. Und was die Stärkung bestehender Konventionen betrifft: Der Bundesrat ist herzlich eingeladen, seinen Widerstand gegen das Fakultativprotokoll zum Sozialpakt aufzugeben und die Ratifikation durch die Schweiz in die Wege zu leiten.

Bundesrat Didier Burkhalter hat in seiner Antwort die unterstützende Haltung der Schweiz nun vorgegeben, und daran werden wir das Verhalten der Schweizer Vertretung im UN-Menschenrechtsrat messen. In diesem Sinne haben wir dem Bundesrat in einem zweiten Brief geantwortet.

Nachdem das Thema in der 20. Session des Menschenrechtsrats nicht aufgegriffen wurde, hat Bolivien anfangs September entschieden, in der 21. Session im September 2012 eine Resolution zum Schutz der Rechte der Bäuerinnen und Bauern einzubringen. FIAN Schweiz hat den Bundesrat umgehend im dritten Brief vom September 2012 aufgefordert, seinen Worten entsprechende Taten folgen zu lassen, indem die Schweiz für die Annahme der Resolution stimmt wie auch andere Länder für die Zustimmung zu gewinnen versucht.

Am 27. September erfolgte im UNO-Menschenrechtsrat in Genf die Nagelprobe für die Schweiz: Die Resolution «Förderung der Menschenrechte der BäuerInnen und anderer in ländlichen Gebieten arbeitender Personen» kam zur Abstimmung. Das Erfreuliche zuerst: Die Resolution wurde mit 23 Ja- gegen 9 Nein-Stimmen bei 15 Enthaltungen angenommen. Dafür stimmten die Länder des Südens, dagegen die Länder der EU und die USA. Und das Unerfreuliche: Die Schweiz enthielt sich der Stimme. Für FIAN Schweiz ist diese Verweigerung der Unterstützung nach der im Juli von Bundesrat Didier Burkhalter ausgesprochenen Unterstützung (s.o.) enttäuschend und unverständlich. FIAN Schweiz wird dem Prozess, der zur Enthaltung geführt hat, noch nachgehen.

Der Menschenrechtsrat hat nun entschieden, «eine unbefristete zwischenstaatliche Arbeitsgruppe mit dem Mandat einzusetzen, einen Entwurf für eine UN-Deklaration über die Rechte der BäuerInnen und anderer in ländlichen Gebieten arbeitender Personen auszuhandeln und dem Menschenrechtsrat vorzulegen». Es ist zu erwarten, dass die Verhandlungen mehrere Jahre in Anspruch nehmen werden, bis die Deklaration vom Menschenrechtsrat und anschliessend von der Generalversammlung der UNO angenommen werden wird. Die Zivilgesellschaft – wozu auch FIAN gehört – wurde ausdrücklich eingeladen, «aktiv und konstruktiv zur Arbeit der Arbeitsgruppe beizutragen».

Nach der Stimmenthaltung durch die Schweiz hat sich Bundesrat Didier Burkhalter in seiner zweiten Antwort an FIAN Schweiz erklärt: «[…] Anlässlich der 21. Session des Menschenrechtsrats hat die Schweiz aktiv an der Verhandlungsphase des Resolutionsentwurfs […] teilgenommen und hat Formulierungsvorschläge gemacht. Wir haben insbesondere eine Ausweitung des Mandats der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe, das nicht auf den Entwurf des Beratenden Ausschusses beschränkt sein soll, vorgeschlagen. […] Die Schweiz hat die Staaten aufgerufen, ein einvernehmliches Vorgehen zu wählen. Dieses Vorgehen wurde von den Promotoren des Resolutionsentwurfs als konstruktiv anerkannt. Letztlich wünschten sie jedoch nicht, den Inhalt der Resolution zu verhandeln, und unsere Vorschläge wurden im Text, der zur Abstimmung kam, nicht berücksichtigt. Infolge der Nicht-Berücksichtigung unserer Vorschläge und des Fehlens einer Konsenssuche hat sich die Schweiz der Stimme enthalten.» (Übersetzung und Hervorhebungen durch den Verf.)

Damit haben sich für FIAN Schweiz die Hintergründe zumindest ein bisschen erhellt. Es fragt sich allerdings, wieso die Schweiz das Mandat der Arbeitsgruppe über den Entwurf des Beratenden Ausschusses hinaus ausweiten wollte, umso mehr, als der Resolutionstext das Mandat sehr offen hält: Die Resolution verlangt zwar «einen Entwurf für eine UN-Deklaration über die Rechte der BäuerInnen […] auf der Basis des vom Beratenden Ausschuss vorgelegten Entwurfs», fügt jedoch unmittelbar an «und ohne relevante bisherige, gegenwärtige und künftige Ansichten und Vorschläge zu präjudizieren». Damit steht der Schweiz die Möglichkeit offen, über den bisherigen Entwurf hinausgehende Ansichten und Vorschläge bei der Ausarbeitung der Deklaration einzubringen.

Nachdem die Phase der Verhandlungen und der Abstimmung über die Resolution nun abgeschlossen ist, braucht es für FIAN Schweiz vorerst keine weitere Klärung dieser Fragen. Nun zählt das künftige Vorgehen: Wichtig ist, dass sich die Schweiz konstruktiv und ausschliesslich im Interesse der RechtsträgerInnen – der BäuerInnen und anderer im ländlichen Raum lebenden Personen – an der Ausarbeitung der Deklaration beteiligt.

FIAN International wird sich selbst aktiv in diesen Prozess einbringen. FIAN Schweiz ersucht den Bundesrat, im Hinblick auf die Entwicklung der offiziellen Position der Schweiz jeweils zusammen mit weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen konsultiert zu werden. Dieses Ersuchen stützt sich auf die «Maastrichter Grundsätze zu den Extraterritorialen Staatenpflichten im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte», die in Grundsatz Nr. 7 festhalten: «Regierungen sollen bei der Entwicklung und Umsetzung von politischen Strategien und Massnahmen, die ihre Pflichten gegenüber den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten betreffen, die relevanten nationalen Mechanismen konsultieren, einschliesslich der Parlamente und der Zivilgesellschaft.» In diesem Sinne hat FIAN Schweiz dem Bundesrat geantwortet.

pdficon_small1première lettre de FIAN Suisse au Conseiller fédéral

pdficon_small1 première réponse du Conseiller fédéral à FIAN Suisse

pdficon_small12. Brief von FIAN Schweiz an den Bundesrat

pdficon_small13. Brief von FIAN Schweiz an den Bundesrat

pdficon_small12e reponse du Conseiller fédéral à FIAN Suisse

pdficon_small14. Brief von FIAN Schweiz an den Bundesrat

pdficon_small1Resolution zur Förderung der Menschenrechte der BäuerInnen und anderer in ländlichen Gebieten arbeitender Personen

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Deklaration zu den Rechten der Bäuerinnen und Bauern: FIAN Schweiz wird die Verhandlungen begleiten (2013)

Vom 15. bis 19. Juli 2013 findet bei der UNO in Genf die erste Session der Arbeitsgruppe zur neuen UN-Deklaration über die Rechte der Bauern und Bäuerinnen und anderer im ländlichen Raum arbeitender Personen statt. FIAN Schweiz ist an jenen Tagen dabei, an denen der Text der Deklaration verhandelt wird.

Die Deklaration wird ein neues Instrument für die Bauern, Bäuerinnen und anderen auf dem Land arbeitenden Personen sein, um ihre Rechte zu kennen und sie einzufordern, und für die zivilgesellschaftlichen Organisationen, um sie darin zu unterstützen. Ein Entwurf der Deklaration vom Beratungsausschuss des Menschenrechtsrates liegt schon seit einiger Zeit vor. Die Deklaration soll die Menschenrechte der auf dem Land arbeitenden Personen gegenüber den immer stärker werdenden Bedrohungen bestätigen und in spezifische Rechte übersetzen.

FIAN Schweiz wird die Position der offiziellen Schweizer Delegation mitverfolgen und bei Bedarf das Gespräch mit ihr suchen – in Fortsetzung des mit Bundesrat Didier Burkhalters geführten Dialogs im Umfeld der UN-Resolution zur Deklaration. Wir können vorerst nur unsere damalige Aussage bekräftigen: «Wir vertrauen darauf, dass sich die Schweiz konstruktiv und ausschliesslich im Interesse der RechtsträgerInnen – der BäuerInnen und anderer im ländlichen Raum lebenden Personen – an der Ausarbeitung der Deklaration beteiligt.»

Weitere Informationen folgen demnächst über die Verhandlungen zum Deklarationstext.

pdficon_small1 Entwurf der Deklaration

pdficon_small1Final study of the Human Rights Council Advisory Committee on the advancement of the rights of peasants and other people working in rural areas

pdficon_small1Legal reflections on the rights of peasants and other people working in rural areas von Christophe Golay, Geneva Academy

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Erste Session der UN-Arbeitsgruppe zur Deklaration der Rechte der BäuerInnen und anderer auf dem Land arbeitender Personen (2013)

Nachdem am Montag und Dienstag Podiumsdiskussionen zu verschiedenen Aspekten abgehalten wurden, fanden am Mittwoch, 17. Juli 2013, erste Verhandlungen zum Text der Deklaration statt. Beim allgemeinen Teil zeigten sich grosse Differenzen zwischen verschiedenen Ländern und Organisationen: Während z.B. die USA und einzelne europäische Länder schon gar nicht auf die Ausarbeitung einer Deklaration eintreten wollten, wurde das Vorhaben von andern Ländern und verschiedenen Organisationen lebhaft unterstützt. Die offizielle Schweizer Delegation sprach verschiedene Punkte kritisch an und hob gewisse Punkte positiv hervor, z.B. die Thematisierung der Geschlechterdiskriminierung. Sie brachte insbesondere den Vorschlag ein, neben Rechten auch Pflichten festzuhalten: Pflichten der Staaten und anderer Akteure wie z.B. transnationaler Firmen. Die Schweiz als Gastland zahlreicher transnationaler Unternehmen anerkenne eine besondere Verantwortung. Die Deklaration solle nicht nur ein Katalog von Rechten sein: ein aus unserer Sicht durchaus prüfenswerter Vorschlag.

pdficon_small1Statement der Schweizer Delegation

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Gedankenaustausch mit der Permanenten Vertretung der Schweiz bei der UNO (2014)

Ende Januar 2014 lud die Ständige Vertretung der Schweiz bei den Vereinten Nationen verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch FIAN Schweiz, zu einem Gedankenaustausch nach Genf ein. Dabei konnte sich FIAN Schweiz überzeugen, dass die offizielle Schweiz beabsichtigt, den Prozess zur Ausarbeitung der Deklaration mit einer konstruktiven Haltung und konkreten Schritten zu unterstützen.

Der nächste Schritt in diesem Prozess wird die Annahme einer Resolution im Menschenrechtsrat im Juni dieses Jahres sein, welche ein Datum für die zweite Session der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe festlegt und deren Präsidentin, der Botschafterin von Bolivien, das Mandat erteilt, einen zweiten Deklarationsentwurf auszuarbeiten und in der zweiten Session vorzustellen.

Die zweite Session wird voraussichtlich Ende 2014 / Anfang 2015 statt finden.

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