Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt)

50_Jahre_UNSozialpakt

Dieser Pakt (auch Sozialpakt oder Pakt I genannt) wurde von den Vereinten Nationen 1966 zusammen mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Pakt II) angenommen und trat 10 Jahre später in Kraft. Er ist gegenwärtig von 160 Staaten, darunter auch der Schweiz, ratifiziert. Im Gegensatz zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist der Pakt für die Vertragsstaaten rechtsverbindlich.

Der Vertrag enthält 31 Artikel, die insbesondere individuelle Rechte garantieren, welche die Staaten zu achten, zu schützen und zu gewährleisten verpflichtet sind. Artikelt 11 handelt explizit vom Recht einer jeden Person auf Zugang zu ausreichender Ernährung und auf Schutz vor Hunger: «Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschliesslich ausreichender Ernährung (..)» und «In Anerkennung des grundlegenden Rechts eines jeden, vor Hunger geschützt zu sein (…)».

Auch die Präambel dieses Dokuments verweist auf menschenrechtliche Pflichten von Individuen und Unternehmen: «… dass der einzelne gegenüber seinen Mitmenschen und der Gemeinschaft […] Pflichten hat und gehalten ist, für die Förderung und Achtung der in diesem Pakt anerkannten Rechte einzutreten …»

Das Organ der UNO, das die Umsetzung dieses Paktes überwacht, ist der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Ausschuss bzw. CESCR). Er wurde 1985 eingesetzt und besteht aus internationalen Experten.

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

UN-Recht statt Unrecht. 50 Jahre UN-Sozialpakt. Broschüre von FIAN Deutschland (2015)

Auslegung der Sozialrechte in der Schweiz auf der Website von humanrights.ch

The Justiciability of Economic, Social and Cultural Rights in Switzerland. Masterarbeit von Florentin Weibel, Universitäten Genf und Basel, Human Rights Clinic der Universität Basel; in Zusammenarbeit mit FIAN Schweiz (2016)

Einklagbarkeit der wirtschaftlichen und sozialen Rechte in der Schweiz. Themenseite von FIAN Schweiz zur obengenannten Masterarbeit

Die Einhaltung der von den Staaten im Pakt eingegangenen Verpflichtungen wird in den periodischen Staatenberichtsverfahren kontrolliert. FIAN Schweiz hat die Verfahren zum 2./3 und zum 4. Bericht der Schweiz eng begleitet und die Zivilgesellschaft diesbezüglich koordiniert.

Themenseite zu den Staatenberichtsverfahren der Schweiz