Lokalgruppen

Lokalgruppen bestehen aus mindestens drei Mitgliedern (gemäss Statuten Art. 7). Die Mitwirkung in einer Lokalgruppe bietet die Möglichkeit, sich für eine Schweiz zu engagieren, die auf politischer, wirtschaftlicher und persönlicher Ebene das Recht auf Nahrung im Globalen Süden achtet, schützt und erfüllt.

Die Tätigkeit von Lokalgruppen kann eine oder mehrere der folgenden möglichen Aktivitäten umfassen:

  • Vorhaben nach eigenen Ideen
  • Teilnahme an Kampagnen
  • Monitoring
  • Fundraising

Vorhaben nach eigenen Ideen

Je nach Kenntnissen und Interesse kann die Gruppe eigene Vorhaben entwickeln. Diese können z.B aus Anlass aktueller politischer Entwicklungen oder Ereignisse entstehen und z.B. zu Vorstössen bei Behörden oder in Parlamenten führen oder die Organisation von Veranstaltungen beinhalten.

Teilnahme an Kampagnen

Die Gruppe kann sich aktiv an Kampagnen von FIAN International oder FIAN Schweiz oder von zivilgesellschaftlichen Netzwerken beteiligen. Sie macht das Anliegen in der Region bekannt, betreibt regionale Pressearbeit, lobbyiert bei nationalen Politikern aus der Region oder veranstaltet öffentliche Aktionen.

Monitoring

Die Gruppe kann nach Absprache mit der Sektion das Monitoring (Überwachung) bestimmter Gremien oder Prozesse übernehmen, z.B. die Verfolgung menschenrechtsrelevanter Aktivitäten im Bundesparlament oder in einer zwischenstaatlichen Institution (z.B. Weltbank).

Fundraising

Eine nationale Sektion braucht finanzielle Mittel, um wirkungsvoll operieren zu können. Es ist eine wichtige Aufgabe von Lokalgruppen, über persönliche Beziehungen und lokale Veranstaltungen Finanzmittel einzubringen.

Anmeldung

Bei einer Lokalgruppe in der Deutschschweiz können Sie sich über dieses Formular anmelden. Momentan besteht die Lokalgruppe Zürich.