Inhalt
► Situation
► Das Recht auf Nahrung im internationalen Recht
► Neukonzipierung als gesamtheitlicher Ansatz
► Staatenpflichten unter dem Recht auf Nahrung
► FIAN und das Recht auf Nahrung
► mehr Informationen
Situation
Das Recht auf Nahrung ist eines der am verbreitetsten verletzten Menschenrechte. Obwohl genügend Nahrung produziert wird, um die Menschheit zu ernähren, leiden schätzungsweise etwa eine Milliarde Leute auf der Welt an Hunger und Mangelernährung. Nur ein kleiner Prozentsatz davon kann Naturkatastrophen oder Bürgerkriegen zugeschrieben werden. Die grosse Mehrheit leidet an chronischem Hunger im Alltag. Zu wenig und qualitativ schlechte Lebensmittel, verschmutztes Wasser und die daraus entstehenden Krankheiten gehören zum normalen Leben dieser Frauen, Männer und Kinder. Es fehlt ihnen an Kontrolle über grundlegende Ressourcen wie Land, Saatgut oder Einkommen, um sich selbst angemessen ernähren zu können. Es fehlt ihnen auch an politischer Macht und Zugang zur Justiz, um ihre Rechte einzufordern.
Das Recht auf Nahrung im internationalen Recht
Das Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht und eine anerkannte bindende Verpflichtung unter internationalem Recht. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 anerkannte in Artikel 25 zum ersten Mal das Recht auf Nahrung als Menschenrecht. Es wurde dann im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Artikel 11) verankert, der 1966 verabschiedet und mittlerweile von 160 Staaten ratifiziert worden ist. Diese sind rechtlich an die Bestimmungen des Pakts gebunden. Die massgeblichste Interpretation des Rechts auf Nahrung durch die UNO enthält der Allgemeine Kommentar Nr. 12 des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) von 1999:
«Das Recht auf angemessene Nahrung ist dann verwirklicht, wenn jeder Mann, jede Frau und jedes Kind, einzeln oder gemeinsam mit anderen, jederzeit physisch und wirtschaftlich Zugang zu angemessener Nahrung oder Mitteln zu ihrer Beschaffung hat.»
Ein umfassendes und gesamtheitliches System an Massnahmen zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung stellen die Freiwilligen Leitlinien für das Recht auf Nahrung primär den Staaten zur Verfügung.
Neukonzipierung als gesamtheitlicher Ansatz
Allerdings reduziert das gegenwärtige Konzept des Rechts auf Nahrung, das bloss im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit gesehen wird, das Verständnis auf die Dimensionen von Verfügbarkeit, Zugang, Nutzung und Stabilität der Nahrungsmittelversorgung. Doch Nahrung ist nicht eine blosse Ware, sondern Ausdruck eines sozialen Prozesses, der Natur auf ökologische und soziale Weise in gute Ernährung und menschliches Wohlbefinden transformiert. Gute Ernährung ermöglicht es den Menschen, gesund zu sein, zu gebären und zu stillen, geboren zu werden, aufzuwachsen und sich zu entwickeln, zu lernen und zu arbeiten, Liebe zu machen sowie glücklich und in Gemeinschaft sozial aktiv zu sein.
Das Recht auf Nahrung muss auch in Bezug auf die Rechte der Frauen und auf die Ernährungssouveränität neu konzipiert werden. Die volle Verwirklichung der Menschenrechte der Frauen ist ein Schlüsselelement, um das Recht auf Nahrung für alle sicherzustellen. Das Konzept der Ernährungssouveränität stellt die Dimension der Entscheidungsmacht in den Mittelpunkt, insbesondere bezüglich der natürlichen Ressourcen, der Ernährungspolitik und der mächtigen wirtschaftlichen Akteure.
► mehr dazu im Fact Sheet «The Right to Food and Nutrition. Beyond Food Security, towards Food Sovereignty» von FIAN International und in der Kurzdarstellung Holistic Approach to the Human Right to Adequate Food and Nutrition des Global Network for the Right to Food and Nutrition
Zu einem gesamtheitlichen Ansatz gehört auch die zeitliche Dimension: Nachhaltigkeit ist ein weiteres Schlüsselelement des Rechts auf Nahrung. Nahrung muss sowohl für gegenwärtige wie künftige Generationen ausreichend und in guter Qualität verfügbar sein. Wenn die gegenwärtigen Generationen der industriellen Landwirtschaft und ihrer zunehmenden Kontrolle über Land, Wasser, Saatgut, Biodiversität und Politik mit einhergehender Umwelt- und Klimazerstörung nicht Einhalt gebieten, werden es künftige Generationen schwierig haben, das Recht auf Nahrung für sich zu verwirklichen.
Auch künftige Generationen sind somit als Rechtsträger (rights holders) und die gegenwärtigen Staaten als Verpflichtungsträger (duty bearers) ihnen gegenüber zu betrachten und zu behandeln. Auf juristischer Ebene sind die rechtliche Vertretung der künftigen Generationen und die Staatenpflichten zu entwickeln.
► mehr dazu im Fact Sheet «Future Generations. The Right to Feed Off Today’s Sustainability» von FIAN International
Staatenpflichten unter dem Recht auf Nahrung
Gemäss dem Allgemeine Kommentar Nr. 12 bringt das Recht auf Nahrung drei Arten von Pflichten mit sich:
Die Achtungspflicht gegenüber dem bestehenden Zugang zu angemessener Nahrung erfordert, dass die Vertragsstaaten keine Massnahmen ergreifen, welche die Verhinderung dieses Zugangs zur Folge haben.
Die Schutzpflicht erfordert Massnahmen des Staates, durch die sichergestellt wird, dass Unternehmen oder Einzelpersonen Menschen nicht den Zugang zu angemessener Nahrung vorenthalten.
Die Gewährleistungspflicht (Förderungspflicht) bedeutet, dass der Staat aktiv darauf hinwirken muss, den Menschen den Zugang zu und die Nutzung von Ressourcen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zu erleichtern. Schliesslich haben die Staaten immer dann, wenn eine Einzelperson oder eine Gruppe aus Gründen ausserhalb ihres Einflusses nicht in der Lage ist, das Recht auf angemessene Nahrung mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln wahrzunehmen, die Pflicht zur unmittelbaren Gewährleistung dieses Rechts (Bereitstellungspflicht). Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Opfer von Natur- oder anderen Katastrophen.
FIAN und das Recht auf Nahrung
Das Menschenrecht auf Nahrung bildet den Kern der Arbeit von FIAN. In den Jahrzehnten seit unserer Gründung haben wir erreicht, dass dieses Recht einen zentralen Platz in der internationalen Politik eingenommen hat. Erfolgreiche Initiativen von FIAN waren z.B. die Einführung eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Jahr 2009 sowie die Verabschiedung der Freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung durch die Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der UNO (FAO) im Jahr 2004.
mehr Informationen
Recht auf Nahrung allgemein / international
Websites
► Website des OHCHR, Bereich zum Recht auf Nahrung / Sonderberichterstatter/in für das Recht auf Nahrung
► Themenseite Berichte der UN-Sonderberichterstatter*innen zum Recht auf Nahrung von FIAN Schweiz
► Website der FAO, Seiten zum Recht auf Nahrung
► Website des OHCHR, Sammlung der offiziellen UN-Dokumente zum Recht auf Nahrung und Sammlung anderer Dokumente zum Recht auf Nahrung
► Website des früheren Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung, Olivier De Schutter
► Website von Jean Ziegler, früherer Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Nahrung
Fact Sheets und Artikel
► Manifest für das Recht auf Nahrung des Forum démopratique sur le droit à l’alimentation et la souveraineté alimentaire vom 19. bis 21 April 2023 in Genf
► Fact Sheet «Workers. The Right to Decent Conditions» von FIAN International (2017)
► Fact Sheet «Future Generations. The Right to Feed Off Today’s Sustainability» von FIAN International (2017)
► Fact Sheet «Women. The Right to Feed Off Equality» von FIAN International (2017)
► Fact Sheet «Children. The right to grow up in a nourishing environment» von FIAN International (2016)
► Fact Sheet «The Right to Food and Nutrition. Beyond Food Security, towards Food Sovereignty» von FIAN International (2016)
► Kurzdarstellung Holistic Approach to the Human Right to Adequate Food and Nutrition des Global Network for the Right to Food and Nutrition (2016)
► Artikel «The Human Right to Food as Political Imaginary» über die Entwicklung des Rechts auf Nahrung und den Beitrag von FIAN International, von José Julián López im Journal of Historical Sociology, 2015
► Backgrounder «World Hunger: Ten Myths» von Frances Moore Lappé und Joseph Collins, Institute for Food and Development Policy (2015)
► Fact Sheet No. 34 «The Right to Adequate Food» des Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (2010)
Bücher
► «Gender, Nutrition, and the Human Right to Adequate Food», herausgegeben von Anne C. Bellows, Flavio L.S. Valente, Stefanie Lemke und María Daniela Núñez Burbano de Lara (Routledge, 2016)
► «World Hunger: 10 Myths» von Frances Moore Lappé und Joseph Collins (Grove Press and Food First Books, 2015)
► «The Fight for the Right to Food. Lessons learned» von Jean Ziegler, Christophe Golay, Claire Mahon und Sally-Anne Way (The Graduate Institute, 2011)
► «Right to Food Methodological Toolbox» der FAO (Schuber mit 6 Büchern), 2009
► Bericht «The Right to Food and Access to Justice: Examples at the national, regional and international levels» der FAO, 2009
► «Global Obligations for the Right to Food», herausgegeben von George Kent (Rowman & Littlefield Publishers, 2008)
► «Freedom from Want. The Human Right to Adequate Food» von George Kent (Georgetown University Press, 2005)
Videos
► Video «The Right to Food – A People’s Struggle» von FIAN International
Recht auf Nahrung in der Schweiz
► Studie «The Right to Food in Basel City», ausgearbeitet von Carine Eyholzer, Nathalie Huber und John Arber im Rahmen der Human Rights Clinic an der Universität Basel, in Zusammenarbeit mit FIAN Schweiz, 2015
► Bericht «Le droit à une alimentation adéquate à Genève : Résultats d’enquête et recommandations aux autorités genevoises», ausgearbeitet für FIAN Schweiz von Laurence Deschamps-Léger, Ladina Knapp und Arnaud Waeber am Graduate Institute in Genf, 2010.