UN-Abkommen zu Transnationalen Konzernen: Entwurf veröffentlicht!

Ende letzter Woche veröffentlichte der Vorsitz der Zwischenstaatlichen UN-Arbeitsgruppe den Entwurf des Abkommens zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechten. Der Ausarbeitung des Entwurfs sind drei Sessionen der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe (2015/16/17) sowie in diesem Jahr mehrere offene informelle Konsultationen und verschiedene bi- und multilaterale Treffen vorausgegangen.

Das Abkommen wird den Schutz vor Menschenrechtsverstössen durch transnationale Wirtschaftsaktivitäten entscheidend stärken und den Zugang von Opfern zu Recht und Wiedergutmachung entscheidend erleichtern. Ein Schlüsselement ist die internationale Zusammenarbeit bei Überwachung, Ermittlung, Strafverfolgung, Strafdurchsetzung und Wiedergutmachung – eine eigentliche Globalisierung der Justiz in dieser Hinsicht.

Der Abkommensentwurf dient als Grundlage für die Verhandlungen an der vierten Session der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe vom 15. – 19. Oktober in Genf. FIAN International wird den Text analysieren und eine detaillierte Stellungnahme erarbeiten. FIAN Schweiz wird zusammen mit dem EDA den dritten Mehrparteien-Austausch zwischen verschiedenen interessierten Gruppierungen organisieren, um den Abkommensentwurf im Hinblick auf die vierte Session zu besprechen.

Mit diesem ersten vollständigen Entwurf kann nun gezielt an den Inhalten des Abkommens gearbeitet werden. Neben der Zivilgesellschaft können insbesondere die Rechtswissenschaft und die Bundesverwaltung wertvolle Beiträge leisten. Anlässlich des zweiten Mehrparteien-Austauschs schien die Bundesverwaltung bereit, erste Schritte in Richtung aktiver Mitwirkung zu tun. Wir zählen darauf, dass der Bund angesichts der eminenten Bedeutung des Abkommens für die potentiellen und tatsächlichen Opfer von Menschenrechtsverstössen, aber auch für die Schweizer Wirtschaft, inhaltlich substantiell und konstruktiv mitwirken wird.

Entwurf des Abkommens
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