Zivilgesellschaft ruft Schweiz zu Engagement in UN-Vertragsverhandlungen auf

Mitte Oktober wird die Zwischenstaatliche UN-Arbeitsgruppe in Genf über den ersten Textentwurf des UN-Abkommens zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechten verhandeln. In den letzten drei Jahren haben vorbereitende Sessionen statt gefunden, die FIAN intensiv begleitet hat. Seit letztem Herbst hat FIAN Schweiz zusammen mit Partnerorganisationen drei Mehrparteien-Austauschtreffen mit der Bundesverwaltung und Vertreterinnen der Rechtswissenschaft und ein informelles Treffen mit dem EDA abgehalten.

Das entstehende Abkommen wird das erste Vertragswerk sein, das die Verhinderung von Menschenrechtsverstössen durch die transnationale Wirtschaft, den Zugang zu Recht und Wiedergutmachung für die Opfer, die Zusammenarbeit der Staaten und die Standardisierung von Rechtsnormen zum Gegenstand hat. Angesichts der fundamentalen Wichtigkeit dieses Abkommens erwarten die Opfer von Menschenrechtsverstössen und die Zivilgesellschaft von allen Staaten, aktiv und substantiell an der Ausarbeitung mitzuwirken. Genau dies hat aber die Schweiz auch an den letzten Treffen abgelehnt. Damit bricht die Schweiz ihre völkerrechtlich verankerte Pflicht zum Schutz der Menschenrechte.

Die Zivilgesellschaft hat deshalb einen Aufruf an die Schweiz lanciert, an der 4. Session der UN-Arbeitsgruppe aktiv und substantiell mitzuwirken, die grundlegenden Eckpunkte des Entwurfs zu verteidigen, an der Behebung der wesentlichen Mängel mitzuarbeiten und mit ihrer Expertise zur inhaltlichen Weiterentwicklung des Entwurfs beizutragen. Diesen Aufruf unterzeichnet haben (Stand 5. Oktober 2018):

Amnesty International Schweizer Sektion

www.amnesty.ch

Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien

askonline.ch

Fastenopfer

fastenopfer.ch

FIAN Schweiz für das Recht auf Nahrung

fian-ch.org

Gesellschaft für bedrohte Völker

www.gfbv.ch

Schweizerischer Gewerkschaftsbund

www.sgb.ch

Unia

www.unia.ch

Ein echter Schutz der Menschenrechte ist nur über Regulierung und verbindliche Massnahmen zu gewährleisten. Dies ist eine zentrale Staatsaufgabe, der sich der Staat nicht entziehen darf. In einem detaillierten Argumentarium weist FIAN Schweiz nach, dass die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet ist und sich auch schon selbst verpflichtet hat, an der Ausarbeitung solch eines Abkommens mitzuwirken.

Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, unter ihnen FIAN Schweiz, werden an der 4. Session teilnehmen, sich mit den staatlichen Delegationen austauschen und selbst intervenieren. In aller Welt sind Aufrufe an die Staaten ergangen, aktiv und konstruktiv zur Entwicklung des Abkommens beizutragen. Wir zählen auf die Schweiz!

Aufruf der Zivilgesellschaft an die Schweiz
Argumentarium «Warum sich die Schweiz aktiv an der Ausarbeitung des UN-Abkommens zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechten beteiligen muss»
► zur Themenseite über das UN-Abkommen zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechten

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