Wichtiger Schritt für die Rechte der Bäuer:innen im Süden

Die Klausel zum Sortenschutz soll künftig nicht mehr in Handelsabkommen aufgenommen werden, die die Schweiz aushandelt. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat am 20. März 2023 einer entsprechenden parlamentarischen Initiative zugestimmt. Die Koalition «Recht auf Saatgut», der auch FIAN Schweiz angehört, begrüsst diesen Schritt zu mehr Ernährungssouveränität fiir Kleinbäuer:innen im Süden und zum Schutz der Biodiversität.

Mit 13 Stimmen gegen 7 Stimmen und 4 Enthaltungen hat die Kommission die parlamentarische Initiative (22.492) gestern von Nationalrat Nicolas Walder (Grüne/GE) angenommen und ein klares Zeichen gesetzt: Sie will, dass die Schweiz ihre Handelspartner nicht mehr durch eine Klausel verpflichtet, die Richtlinien des internationalen Sortenschutzabkommens UPOV 91 einzuhalten.

Diese Klausel ist jeweils in den Verhandlungsmandaten für Handelsabkommen der Schweiz mit anderen Staaten enthalten und verpflichtet diese, Sortenschutzgesetze gemäss UPOV 91 zu erlassen. Diese Bestimmung verbietet Bäuer:innen, selbstproduziertes Saatgut zu tauschen oder zu verkaufen, sofern es sich um geschützte Sorten handelt. Selbst die Vermehrung zum Eigenverbrauch ist nur noch eingeschrankt erlaubt und mit Zahlungen verbunden.

Mehr dazu: Mitteilung von Swissaid