UN-Vertragsverhandlungen: Die Schweiz interveniert

Aktuell läuft in Genf die 4. Session zur Ausarbeitung eines UN-Abkommens über Transnationale Konzerne und Menschenrechte – eines Abkommens, das für den Schutz der Menschenrechte, einschliesslich des Rechts auf Nahrung, von grösster Wichtigkeit ist. FIAN Schweiz und andere Organisationen hatten die Bundesbehörden mit einem Aufruf eindringlich dazu eingeladen, aktiv und konstruktiv daran teilzunehmen.

Nun zeigt sich nach den ersten Verhandlungstagen: Die Schweiz hat zwar offiziell erklärt, nicht an den Verhandlungen teilzunehmen mit dem Vorbehalt einzelner Interventionen. Erfreulicherweise bringt die Schweiz nun zu jedem Themenblock kritische Hinweise ein und stellt Fragen, insbesondere zum Verhältnis zwischen dem Abkommensentwurf und den UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten. Die Schweiz hat sich anscheinend eingehend mit dem Abkommensentwurf befasst und möchte zur Klärung von Fragen beitragen.

Der Abkommensentwurf erhält viel Unterstützung sowie konstruktive Kritik und Vorschläge von manchen Staaten. Wichtig ist in vielen Stellungnahmen die zu erreichende bessere Entsprechung mit den UN-Leitprinzipien. Das Abkommen wird selten grundsätzlich in Frage gestellt (am explizitesten von der EU und von den internationalen Wirtschaftsverbänden); viel eher werden durchaus konstruktiv, teilweise aber auch sehr kritisch, und oft bereits recht detailliert Verbesserungen an den Inhalten vorgeschlagen. Eine grosse Lücke öffnet sich jedoch durch das Schweigen der meisten europäischen Länder (ausser der Schweiz, Russland, Albanien und Frankreich) bzw. der EU. Die EU setzt die Mitgliedstaaten unter Druck, sich nicht einzeln zu äussern, sondern die Stellungnahme der EU mit einer Stimme zu überlassen. Leider versucht die EU mit allen prozeduralen Mitteln und in verschiedenen Gremien, den Prozess zu hintertreiben – in eklatantem Gegensatz zum Europäischen Parlament, das die EU-Kommission bereits in 9 Resolutionen zu einer konstruktiven Teilnahme aufgefordert hat.

Die Ausarbeitung des Abkommens ist somit inhaltlich auf gutem Weg, aber verfahrensmässig weiter auf unsicherem Boden aufgrund der Blockade- und Störmanöver der EU sowie der Abwesenheit wichtiger Staaten des globalen Nordens wie der USA, Kanada, Australien und Japan. Umso wertvoller ist die bisher beispielgebende Beteiligung der Schweiz.