UN-Abkommen zu TNCs und Menschenrechten: Bund, SKMR und Zivilgesellschaft haben sich ausgetauscht

Mitte Oktober verhandeln die Staaten bei der UNO in Genf zum fünften Mal über das Abkommen zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechten. Als Verhandlungsgrundlage liegt der Revidierte Entwurf vor. Im Hinblick auf diese Verhandlungsrunde haben Vertreter*innen verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisationen, koordiniert durch FIAN Schweiz, am vierten Mehrparteien-Austausch zu diesem Thema beim EDA teilgenommen.

An diesem Treffen stellte zuerst eine Vertreterin des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte SKMR dessen Analyse des Revidierten Entwurfs vor. Der zweite Entwurf hat sich in Struktur und Sprache deutlich verbessert. Die Bestimmungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung entsprechen nun weitgehend den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und sind sprachlich an diese angeglichen. Ein wesentlicher Unterschied zu den UNGPs besteht aber darin, dass nicht unterschieden wird, ob ein Unternehmen selbst gegen Menschenrechte verstösst oder im Rahmen von Geschäftsbeziehungen darin verwickelt ist. Dies muss noch bereinigt werden.

In der folgenden Diskussion drängten die Vertreter*innen der Zivilgesellschaft darauf, dass die Schweiz gegenüber der letzten Session einen Schritt weiter geht und nun auch konkrete textliche Vorschläge einbringt. Ein grundsätzliches Mandat zur aktiven Teilnahme ergibt sich aus der bundesrätlichen Botschaft zur Konzernverantwortungsinitiative (der Bundesrat «achtet darauf, dass mögliche Regelungen in diesem Bereich international breit abgestützt sind») und aus dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte («Die Schaffung und Förderung von internationalen Standards und damit eines internationalen Level Playing Fields in Sachen Wirtschaft und Menschenrechte hat für den Bundesrat hohe Priorität. Er setzt sich in multilateralen Institutionen aktiv dafür ein»). Ausserdem regte die Zivilgesellschaft an, dass die Schweiz eine integrierende und ausgleichende Wirkung im Verhandlungsprozess entfalten solle: Sie könnte gleichgesinnte Staaten des globalen Nordens ermuntern, ebenfalls aktiv und inhaltlich substantiell am Verhandlungsprozess teilzunehmen.

Basierend auf den Diskussionen am Mehrparteien-Austausch hat die Zivilgesellschaft der Bundesverwaltung kürzlich das Dokument «Erwartungen der Zivilgesellschaft an die Schweiz für die 5. Session der UN-Arbeitsgruppe» eingereicht. Dieses Dokument wird demnächst auch veröffentlicht.

Am vierten Mehrparteien-Austausch vom 16. September haben teilgenommen:

  • von Seite Bundesverwaltung: Abteilung Menschliche Sicherheit AMS (EDA), Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (WBF), Bundesamt für Justiz (EJPD)
  • von Seite Zivilgesellschaft: Actares, Amnesty International Schweiz, Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien, FIAN International, FIAN Schweiz, Gesellschaft für bedrohte Völker, Pro Natura/Friends of the Earth International Schweiz
  • von Seite Wissenschaft: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR
  • von Seite Privatwirtschaft: Crédit Suisse