UN-Abkommen zu Transnationalen Konzernen: Schweiz bleibt passiv

Ende Oktober verhandelt die Zwischenstaatliche UN-Arbeitsgruppe zur Aushandlung eines internationalen Abkommens über Transnationale Konzerne (TNCs) und Menschenrechte zum ersten Mal über konkrete Inhalte und Texte. Im Hinblick darauf hat FIAN Schweiz einen Mehrparteien-Austausch zwischen verschiedenen Bundesämtern, zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Rechtswissenschaft organisiert. Das Ziel lag darin, einen Konsens zwischen diesen Beteiligten über die Position der Schweiz zu den Textelementen zu ermitteln, die als Verhandlungsgrundlage vorgelegt wurden.

Überrascht mussten die VertreterInnen der zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Kenntnis nehmen, dass die offizielle Schweiz noch nicht bereit ist, sich inhaltlich an den Verhandlungen zu beteiligen. Dies erstaunt umso mehr, als die VertreterInnen des Bundes am Austausch zahlreiche Fragen und Bedenken gegenüber dem entstehenden Abkommen aufwarfen – da wäre es naheliegend, diese in den Verhandlungsprozess einzubringen und das Abkommen inhaltlich konstruktiv im Hinblick auf ein gutes Ergebnis mitzugestalten.

Doch offensichtlich hat sich der Bundesrat den Weg dazu selbst verbaut: Mit der vorschnellen Ablehnung des entstehenden Abkommens im Nationalen Aktionsplan zu Wirtschaft und Menschenrechten (s. Artikel) und mit der Ablehnung der Konzernverantwortungsinitiative (s. Artikel) (ein Kernelement des Abkommens dürfte die verbindliche Sorgfaltsprüfungspflicht für transnationale Unternehmen sein, welche auch die Volksinitiative einführen will). Deshalb will der Bund zuerst einmal die kommende Revision des Nationalen Aktionsplans, die Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative sowie die Ergebnisse von rechtswissenschaftlichen Studien und internationalen Entwicklungen abwarten. Solange will die Schweiz auf freiwillige Massnahmen von Seiten der Wirtschaft zur Vermeidung von Menschenrechtsverstössen setzen.

FIAN Schweiz dankt den verschiedenen Bundesstellen – Abteilung Menschliche Sicherheit (EDA), Direktion für Völkerrecht (EDA), Permanente MIssion bei der UNO in Genf (EDA), Staatssekretariat für Wirtschaft Seco (WBF) und Bundesamt für Justiz (EJPD) – dafür, dass sie sich am intensiven Austausch beteiligt haben. Es muss jedoch ein Weg gefunden werden, dass sich die Schweiz aus der massiven Selbstbeschränkung und der abwartenden Haltung befreit und auch in diesem Prozess zu einer aktiven, inhaltsorientierten Mitgestalterin von Völkerrecht wird. Die zahllosen Opfer von Menschenrechtsverstössen durch Transnationale Konzerne – auch schweizerische! – warten darauf.

Am Austausch waren von zivilgesellschaftlicher Seite Alliance Sud, Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien, Fastenopfer, FIAN Schweiz, FIAN International, Gesellschaft für bedrohte Völker und humanrights.ch sowie von Seite Rechtswissenschaft Elisabeth Bürgi Bonanomi von der Universität Bern vertreten.