UN-Abkommen zu Konzernen und Menschenrechten: Der erste Entwurf wurde intensiv diskutiert

Im Oktober fand in Genf bereits die vierte Session zur Ausarbeitung des UN-Abkommens zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechten statt. Zum ersten Mal diskutierten Staaten und zivilgesellschaftliche Organisationen während einer Woche über einen konkreten Entwurf des Abkommens. FIAN Schweiz war mit andern FIAN-VertreterInnen die ganze Zeit dabei und hat nun einen ausführlichen Bericht veröffentlicht.

Im Zentrum des Abkommens stehen die Prävention von Menschenrechtsverstössen durch Unternehmen (insbesondere durch das Instrument der Sorgfaltsprüfung), der verbesserte Zugang zum Recht für Opfer und die internationale Rechtshilfe und Zusammenarbeit. Zu vielen Fragen zeichnet sich Konsens ab, zu verschiedenen Grundsatzfragen aber noch gar nicht. Die intensiven Diskussionen über jeden einzelnen Artikel haben aber eine reichhaltige Grundlage geschaffen, um den nächsten Entwurf auszuarbeiten.

Ein Grossteil der Staaten gab sich noch bedeckt und äusserte sich nicht. Die Schweiz hingegen ergriff täglich das Wort, stellte Fragen und machte Hinweise. Diese bezogen sich meist auf das Verhältnis einzelner Artikel zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. FIAN Schweiz ist äusserst erfreut darüber, dass sich die Schweiz nun zum ersten Mal inhaltlich an den Diskussionen beteiligt hat.

Der Arbeitsgruppenvorsitz wird aufgrund all der eingegangenen Stellungnahmen und informeller Konsultationen im nächsten Jahr den zweiten Entwurf ausarbeiten und bis Ende Juni 2019 veröffentlichen. An der 5. Session im Oktober 2019 werden die Staaten und die Zivilgesellschaft über diesen Entwurf weiter verhandeln.

Bericht von FIAN Schweiz zur 4. Session der Zwischenstaatlichen UN-Arbeitsgruppe
Entwurf des offiziellen Berichts zur 4. Session der Zwischenstaatlichen UN-Arbeitsgruppe
erster Entwurf des Abkommens (Stand 4. Session)
Themenseite von FIAN Schweiz zum Abkommen