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Eine neue Verbindung von Ernährung, Natur und Menschenrechten zur Überwindung ökologischer Krisen

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1 Tag her

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La Grève pour l’Avenir du 21 Mai approche à grands pas! La série de Webinaires « Ecoféminismes : La convergence est Avenir » du 8 mars au 21 Mars marquera le J-2mois ainsi que trois dates internationales majeures (8-19-21).
Cette série d’échanges feront résonner nos luttes locales avec des acteurice.x.s à l’international à travers des prismes écoféministes. Nous aborderons des enjeux globaux aussi variés que la protection de la vie, l’extractivisme, la finance toxique, la violence et les alternatives systémiques.
→ Check l’événement pour le programme complet ;)
www.facebook.com/events/428042614924576
FIAN Suisse co-organise celui du 17 mars sur Le rôle des femmes dans les luttes pour la souveraineté alimentaire et leurs conditions de travail ici et ailleurs
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4 Tage her

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Ce vendredi, FIAN participe au webminaire organisé par Agriculture du Futur sur la durabilité dans le système alimentaire et agricole. On amènera la perspective du droit à l'alimentation et de la souveraineté alimentaire dans un échange avec Alessandra Roversi de Biovision et plein d'autres expert·es ! Inscrivez-vous ! ... mehrweniger

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2 Monate her

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FIAN-BERICHT ZUR 6. SESSION DER UN-ARBEITSGRUPPE ZU TNCS UND MENSCHENRECHTEN ERSCHIENEN FIAN Schweiz hat den 11-seitigen Bericht über die 6. Session der Zwischenstaatlichen UN-Arbeitsgruppe zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechten veröffentlicht. Diese alljährlich stattfindende Konferenz befasst sich mit der Ausarbeitung eines Abkommens zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechten. Der Bericht beleuchtet die pandemiebedingt unter schwierigen Bedingungen abgehaltene Session, die Voten zu den teilweise umstrittenen Themen und die sehr unterschiedliche Haltung der Staaten, die von konstruktiver Unterstützung bis zu offener Destruktion reicht. Er kritisiert die passive Haltung der westlichen Demokratien und zeigt auf, wie die Schweizer Delegation ohne Verhandlungsmandat paralysiert ist. Nach der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative ist die rechtliche Ausgangslage in der Schweiz zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte endlich wieder geklärt. Damit bricht eine neue Phase im Verhältnis der Schweiz zum Abkommen an. Der Bericht zeigt auf, was FIAN Schweiz diesbezüglich von der Schweiz erwartet. Wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter in der SRF-Arena vom 30. Oktober 2020 sagte: «Die Schweiz arbeitet sehr stark mit in den internationalen Gremien und wirkt mit, wenn es um den Schutz der Menschenrechte geht […] Eine Wirkung hat man, wenn beispielsweise ein gesamter Raum wie z.B. die europäischen Staaten eine gleichlautende Gesetzgebung hat, dann hat man auch gleich lange Spiesse». Frau Bundesrätin, wir nehmen Sie beim Wort! ►https://fian-ch.org/de/news/fian-bericht-zur-6-session-der-un-arbeitsgruppe-zu-tncs-und-menschenrechten-erschienen/12775/

FIAN-BERICHT ZUR 6. SESSION DER UN-ARBEITSGRUPPE ZU TNCS UND MENSCHENRECHTEN ERSCHIENEN

FIAN Schweiz hat den 11-seitigen Bericht über die 6. Session der Zwischenstaatlichen UN-Arbeitsgruppe zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechten veröffentlicht. Diese alljährlich stattfindende Konferenz befasst sich mit der Ausarbeitung eines Abkommens zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechten.

Der Bericht beleuchtet die pandemiebedingt unter schwierigen Bedingungen abgehaltene Session, die Voten zu den teilweise umstrittenen Themen und die sehr unterschiedliche Haltung der Staaten, die von konstruktiver Unterstützung bis zu offener Destruktion reicht. Er kritisiert die passive Haltung der westlichen Demokratien und zeigt auf, wie die Schweizer Delegation ohne Verhandlungsmandat paralysiert ist.

Nach der Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative ist die rechtliche Ausgangslage in der Schweiz zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte endlich wieder geklärt. Damit bricht eine neue Phase im Verhältnis der Schweiz zum Abkommen an. Der Bericht zeigt auf, was FIAN Schweiz diesbezüglich von der Schweiz erwartet.

Wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter in der SRF-Arena vom 30. Oktober 2020 sagte: «Die Schweiz arbeitet sehr stark mit in den internationalen Gremien und wirkt mit, wenn es um den Schutz der Menschenrechte geht […] Eine Wirkung hat man, wenn beispielsweise ein gesamter Raum wie z.B. die europäischen Staaten eine gleichlautende Gesetzgebung hat, dann hat man auch gleich lange Spiesse». Frau Bundesrätin, wir nehmen Sie beim Wort!

►https://fian-ch.org/de/news/fian-bericht-zur-6-session-der-un-arbeitsgruppe-zu-tncs-und-menschenrechten-erschienen/12775/
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2 Monate her

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Commentaire de FIAN sur la conférence nationale sur les recommandations du comité de lONU sur les drotis économiques, sociaux et culturels. Merci à Humanrights.ch pour la publication ! https://www.humanrights.ch/fr/pfi/droits-humains/pauvrete-droits-sociaux/plan-action-mise-uvre-droits-economiques-sociaux-culturels-suisse

Commentaire de FIAN sur la conférence nationale sur les recommandations du comité de l'ONU sur les drotis économiques, sociaux et culturels. Merci à Humanrights.ch pour la publication !
www.humanrights.ch/fr/pfi/droits-humains/pauvrete-droits-sociaux/plan-action-mise-uvre-droits-eco...
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3 Monate her

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SCHWEIZER ENGAGEMENT FÜR WELTWEITE KONZERNVERANTWORTUNG GEFORDERT

Nur das Ständemehr hat entschieden: Der Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative tritt in Kraft mit der Pflicht zu Berichterstattung und Sorgfaltsprüfungen zu Kinderarbeit und Konfliktmineralien. Die Mehrheit der Bevölkerung votierte jedoch im Sinne der Initiative für Menschenrechtsschutz, Sorgfaltsprüfungen, Haftbarkeit und Zugang zum Recht.

Ein gewichtiges Gegenargument lautete, dass die Schweiz sich keinen Alleingang leisten könne und die Initiative daher schädlich wäre für die Schweizer Konzerne. Nun kommen frühere Aussagen unserer Regierung zum Zug: «Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mögliche Regelungen in diesem Bereich international breit abgestützt sein sollen, um eine Benachteiligung des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu verhindern (level playing field)» und «der Bundesrat […] setzt auf ein koordiniertes Vorgehen auf internationaler Ebene». Genau darum geht es jetzt: Die Schweiz muss in einem koordinierten Vorgehen auf internationaler Ebene dafür sorgen, dass ein international breit abgestütztes Regelwerk für Konzerne und Staaten geschaffen wird. Selbst der Swissholdings-Präsident sagte nach der Abstimmung: «Wir sind froh über dieses Resultat. Jetzt können wir einen internationalen Lösungsweg einschlagen».

Das Gefäss hierzu existiert bereits: Das entstehende Abkommen der UNO zu Wirtschaft und Menschenrechten. Dieses wird seit 2015 an einer jährlich stattfindenden Sessionswoche in Genf ausgehandelt; mittlerweile liegt der dritte Entwurf des Abkommens auf dem Tisch. Dessen Ziel ist es, Menschenrechtsverletzungen insbesondere durch transnationale Konzerne zu verhindern, Opfern von Menschenrechtsverletzungen den Zugang zu Recht und Wiedergutmachung auch auf internationaler Ebene zu gewährleisten und fehlbare Firmen zur Verantwortung zu ziehen. Das Abkommen wird die Staaten verpflichten, eine Sorgfaltsprüfungspflicht einzuführen, die Haftbarkeit der Unternehmen zu regeln und bei Strafverfolgung und -durchsetzung international zusammenzuarbeiten. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Regelungen sind international einheitlich, und transnationale Konzerne können sich nicht mehr elegant nationalen Strafuntersuchungen entziehen.

Mit Verweis auf die ausstehende KVI-Abstimmung und ein fehlendes Verhandlungsmandat hat sich die Schweiz an den bisherigen Verhandlungsrunden kaum beteiligt. Nun ist die rechtliche Ausgangslage in der Schweiz geklärt, und somit kann und muss die Schweiz endlich auch auf internationaler Ebene aktiv werden. Das Volksmehr legitimiert nun den Bundesrat. Nötig ist hierzu die Erteilung eines Mandats durch den Bundesrat, das auch die internationale Situation und Entwicklungen berücksichtigt: Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die bestehenden und entstehenden Regelungen in Frankreich, Grossbritannien, Niederlande, Deutschland und insbesondere den auf nächsten Frühling angekündigten EU-Gesetzesentwurf.

Es ist somit an der Zeit, dass sich die Bundesverwaltung intensiv mit dem Abkommensentwurf auseinandersetzt und – in Konsultation mit der Zivilgesellschaft und dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte – bis im Frühling 2021 eine kohärente Position entwickelt. Diese soll als Grundlage für das Mandat dienen, welches im Sommer für die 7. Verhandlungsrunde im Herbst vorliegen muss.

Mit dem Inkrafttreten des Gegenvorschlags ist ein erster minimer Schritt auf nationaler Ebene getan. Nun geht der Einsatz für Menschenrechte im wirtschaftlichen Kontext auf internationaler Ebene weiter. Die Wirtschaft hat sich seit langem globalisiert – jetzt muss auch das Recht globalisiert werden. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen werden sich mit aller Kraft hierfür einsetzen.

> fian-ch.org/de/news/die-kvi-abstimmung-ist-vorbei-jetzt-sind-internationale-loesungen-gefragt/12691/
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