Newsletter 5 / 2015

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FIAN SCHWEIZ FÜR DAS RECHT AUF NAHRUNG


NEWSLETTER 5 / 2015

Chères sympathisantes, chers sympathisants,

en l’absence de traducteurs, cette newsletter n’apparaît qu’en allemand. Nous vous prions de nous excuser.

Werte InteressentInnen,

zu Transnationalen Konzernen, Nahrungsmittelspekulation und einem neuen Buch haben wir wieder Nachrichten bereit. Und verpassen Sie es nicht, die Konzernverantwortungsinitiative zu unterschreiben und den Unterschriftenbogen FIAN Schweiz zuzusenden!

► Transnationale Konzerne und Menschenrechte: Der Bundesrat antwortet FIAN Schweiz
► Positive Entwicklungen bei der Nahrungsmittelspekulation
► «Starvation as a Weapon» – neues Buch eines FIAN-Mitglieds


Transnationale Konzerne und Menschenrechte: Der Bundesrat antwortet FIAN Schweiz

Ende Juni sandte FIAN Schweiz im Hinblick auf die erste Session der Zwischenstaatlichen UN-Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Abkommens über Transnationale Konzerne und Menschenrechte einen offenen Brief an Bundesrat Burkhalter. FIAN Schweiz ersuchte insbesondere um die Erteilung eines spezifischen Mandats an die Vertretung der Schweiz. Mit Brief vom 31. Juli 2015 hat der Bundesrat nun geantwortet. Die Antwort fällt leider ziemlich unspezifisch aus und geht kaum auf unsere Anregungen ein, sie wiederholt dafür die bekannte Position der Schweiz.

Es zeigt sich ein grundsätzliches Missverständnis von Aufgabe und Inhalt des vorgesehenen Abkommens. Der Bundesrat möchte weiterhin die «Umsetzung der UNO-Leitlinien zu Wirtschaft und Menschenrechten prioritär verfolgen» und sich noch nicht an der Ausarbeitung eines Abkommens beteiligen. Das Abkommen wird jedoch nicht bloss dazu dienen, die sich in der Umsetzung der UN-Leitprinzipien zeigenden Mängel völkerrechtlich zu beheben, wie vom Bundesrat angenommen. Das Abkommen soll Anliegen umsetzen, die die Leitprinzipien per se gar nicht können: Insbesondere die Beendigung der Straflosigkeit von transnationalen Unternehmen durch international koordinierte Überwachung, Strafverfolgung und Bestrafung, die Harmonisierung der nationalen Rechtssysteme und den zwingend zu ermöglichenden Zugang zu Rechsmitteln für Opfer.

Ausserdem setzt die Schweiz weiterhin (ausschliesslich) auf «Multistakeholder-Prozesse», bei denen auch die Wirtschaft bei der Ausarbeitung von – weiterhin freiwilligen – Menschenrechts-Instrumenten mitwirken soll. Es ist jedoch die Aufgabe des Staates, mit verbindlichen Instrumenten zu regulieren sowie Vergehen dagegen zu ahnden und für Wiedergutmachung zu sorgen – und nicht, bloss Empfehlungen auszuarbeiten und bei deren Umsetzung auf die Unterstützung der Wirtschaft zu hoffen.

Die Schweiz ist vertraglich zum Schutz der Menschenrechte verpflichtet. Die ausschliessliche Ausrichtung auf die Umsetzung der freiwilligen UN-Leitprinzipien im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte kommt dieser Verpflichtung ungenügend bzw. gar nicht nach. Dementsprechend hält FIAN International fest: «Die Vermeidung rechtlicher Regulierung von transnationalen Konzernen und die Abstützung auf moralische Pflichten und/oder Corporate Social Responsibility bricht die menschenrechtliche Schutzpflicht von Staaten und der internationalen Gemeinschaft». FIAN Schweiz wird weiterhin darauf hinwirken, dass hier nicht eine schwerwiegende Lücke in der schweizerischen Menschenrechtsschutzpolitik entsteht. Die vollständige Mitteilung vo FIAN Schweiz lesen Sie hier.

Positive Entwicklungen bei der Nahrungsmittelspekulation

Endlich können wir einmal Erfreuliches melden: Im neuen Finanzmarktinfrastrukturgesetz wurde eine Bestimmung zur Begrenzung spekulativer Geschäfte aufgenommen, und der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO beschloss, im Rohstoffbereich auf Agrarrohstoffe und Viehwirtschaft zu verzichten. Damit steigt der Druck auf Insitutionen wie z.B. verschiedene Kantonalbanken, aus diesem Anlagegeschäft ebenfalls auszusteigen. Wie schon früher von FIAN Schweiz dargelegt, kann die Spekulation auf Agrarrohstoffe zu Preissteigerungen und häufigeren und stärkeren Preisschwankungen bei Grundnahrungsmitteln im globalen Süden führen und damit das Recht auf Nahrung beeinträchtigen.

Nachdem die Verankerung der Spekulationsbegrenzung im Finanzmarktinfrastrukturgesetz zuerst heftig umstritten war, wurde Artikel 118 in der Schlussabstimmung der Räte vom 19. Juni 2015 mit folgendem Wortlaut zugestimmt: «Der Bundesrat kann für die Grösse der Nettopositionen in Warenderivaten, die eine Person halten darf, Limiten einführen, soweit dies für eine geordnete Preisbildung und Abwicklung sowie für die Herstellung von Konvergenz zwischen den Preisen am Derivatmarkt und denjenigen am Basismarkt notwendig ist. […]». Diese Positionslimiten betreffen auch Terminkontrakte von Agrargütern inkl. Nahrungsmitteln. Die Begrenzung des Volumens pro Händler ist ein wirksames Mittel, um die schädliche Spekulation einzudämmen; für eine vollständige Verhinderung bräuchte es jedoch ein Verbot, wie es z.B. Volksinitiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!» anstrebt.

Wie erst kürzlich bekannt wurde, beschloss der Verwaltungsratsausschuss der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO bereits Ende 2014, ab 2015 im Rohstoffbereich auf Agrarrohstoffe und Viehwirtschaft zu verzichten und nur noch in Energiewerte und Edelmetalle zu investieren. Damit zieht sich einer der grössten öffentlichen Investoren aus der Nahrungsmittelspekulation zurück. Der Entscheid fiel aus Gründen der «politischen Sensibilität», welche das Thema in den letzten Jahren erlangt habe, erklärte Präsident Marco Netzer. Mit der Anpassung der Anlagestrategie kommt der Fonds der menschenrechtlichen Verpflichtung jedes staatlichen Organs nach, die Menschenrechte – auch im Ausland – zu achten.

«Starvation as a Weapon» – neues Buch eines FIAN-Mitglieds

Vor kurzem erschien das Buch «Starvation as a Weapon» zum Thema Hunger als Waffe von Simone Hutter. Simone ist Mitglied der Lokalgruppe Zürich von FIAN Schweiz.

Das Buch geht der Frage nach, wie das Völkerrecht die Bevölkerung gegen absichtliche staatliche Aushungerung schützt. Forschungsgegenstand ist der bewusste Einsatz von Hunger als Mittel zur Erreichung eines Zwecks: Hunger als Machtmittel, Hunger als Waffe. Bilder von hungernden Menschen sind omnipräsent in der Weltpresse. Die Hintergründe der Hungerkrisen sind jedoch selten bekannt. Eine hungernde Bevölkerung ist in vielen Ländern nicht bloss Resultat ungünstiger Verhältnisse, sondern Folge absichtlichen und kalkulierten Vorgehens der Regierung.

Das Buch zielt darauf ab, auf diese von der Weltöffentlichkeit kaum wahrgenommenen Praktiken aufmerksam zu machen und den Schutz dagegen zu verbessern. Es soll aufzeigen, inwiefern im Völkerrecht Vorgaben und normative Schranken zum Aushungern der Bevölkerung bestehen und welche Pflichten der Staat hat, um die Bevölkerung vor Hunger zu schützen. Hierfür werden verschiedene Grundkonstellationen analysiert und verglichen. Die staatliche Manipulation von Hunger widerspricht fundamentalsten Grundsätzen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts. Die Sicherstellung lebensnotwendiger Nahrung ist unerlässlich für die Wahrnehmung und Verwirklichung sämtlicher Menschenrechte und ist untrennbar mit der naturgegebenen Würde der menschlichen Person und mit der sozialen Gerechtigkeit verbunden.

Das Buch ist bei Brill erhältlich. Für Fragen und Anmerkungen steht Simone Hutter gerne zur Verfügung.


FIAN Suisse/Schweiz
Combattre la faim avec les droits humains / mit Menschenrechten gegen den Hunger und für ein Leben in Würde
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