UN-Abkommen zu Transnationalen Konzernen: Westliche Staaten tragen den Prozess mit, während die Schweiz bloss beobachtet

Die Schweiz verliest ihre einzige Wortmeldung, die Vertreterin der EU hört zu. (c) FIAN Schweiz

Das in der UNO entstehende Abkommen zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechten ist von zentraler Wichtigkeit für den Schutz des Rechts auf Nahrung. Im Oktober fand die 8. Verhandlungsrunde statt, die FIAN Schweiz im Rahmen der Arbeitsgruppe Transnationale Konzerne und Menschenrechte beobachtete.

Die 8. Session bestätigte nach einem kritischen Jahr den Prozess und den Verhandlungstext, erzielte aber kaum inhaltliche Fortschritte. Die Schweiz war wegen des fehlenden Verhandlungsmandats ein weiteres Mal nur Beobachterin. In ihrer einzigen Wortmeldung hob sie die neue Rechtslage in der Schweiz hervor (Sorgfaltspflicht bezüglich Konfliktmineralien und Kinderarbeit), was sich angesichts der Grösse und Tragweite des UNO-Projekts geradezu kümmerlich anhörte.

Andere westliche Staaten zeigen mehr Bereitschaft: Frankreich und Portugal haben sich – auch ohne Verhandlungsmandat – für die Botschafter-Gruppe der ‚Friends of the Chair‘ zur Verfügung gestellt. Diese wird im nächsten Jahr massgeblich an der Weiterentwicklung des Abkommensentwurfs mitwirken. Neu nahmen auch die USA offiziell an den Verhandlungen teil und brachten bereits manche konkreten Textvorschläge ein. Dies stellt die Vorgabe des EDA-Generalsekretariats von 2021 zumindest in Frage, wonach die Schweiz «die gleiche Strategie wie die anderen westlichen Staaten verfolgen soll, d.h. sie soll die Diskussionen wie bislang weiterverfolgen, ohne sich formell im Verhandlungsprozess einzubringen».

Im nächsten halben Jahr sollen nun, unterstützt von den ‚Friends of the Chair‘, Konsultationen unter den Staaten stattfinden, um die Arbeit am Entwurf mit grösstmöglicher Zustimmung aus allen Staatengruppen voranzubringen. Auch die Zivilgesellschaft soll konsultiert und zu Stellungnahmen eingeladen werden. Der Vorsitzende wird dann bis Ende Juli 2023 einen aktualisierten Abkommensentwurf für die 9. Session im Herbst 2023 vorlegen.

Angesichts dessen, dass in der EU die Arbeit an der Rahmenrichtlinie für nachhaltige Unternehmensführung zügig vorankommt, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die EU ihrer Delegation für die 9. Session ein konkretes Verhandlungsmandat ausstellt. Darauf abgestimmt wird die Arbeitsgruppe Transnationale Konzerne und Menschenrechte wiederum für ein Schweizer Verhandlungsmandat aktiv werden.

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