UN-Abkommen zu Konzernen und Menschenrechten: Diskussion im Menschenrechtsrat – und die EU nimmt Abstand

Im UN-Menschenrechtsrat stellte am 8. März 2019 der ecuadorianische Botschafter Emilio Izquierdo, der neue Vorsitzende der Zwischenstaatlichen UN-Arbeitsgruppe zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechten, den Bericht zur 4. Session der Arbeitsgruppe vom Oktober 2018 vor. Er wies darauf hin, dass bis Ende Februar 32 Stellungnahmen von Staaten, internationalen Organisationen, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zum 1. Entwurf des Abkommens eingegangen seien (wobei die Schweiz auf eine Eingabe verzichtet hatte). Ausserdem sei der Anhang zum Bericht publiziert worden, der die mündlichen Stellungnahmen der Staaten an der 4. Session enthält (wo auch die vier Äusserungen der Schweiz nachzulesen sind). Er werde die Entwicklung rechtlicher Initiativen zu Wirtschaft und Menschenrechten auf nationaler Ebene weiterhin genau analysieren und verwies auf die jüngsten Beispiele von Frankreich, der Schweiz (Konzernverantwortungsinitiative) und von Deutschland.

Verschiedene Staaten und Staatengruppen äusserten sich zum Bericht. Die EU bedauerte in einem inhaltsleeren Statement bloss, dass ihre Kommentare zum Berichtsentwurf nicht korrekt berücksichtigt worden seien und ihr letzter Beitrags nicht vollständig auf die Website der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe hochgeladen wurde. Die eigentliche, noch geheime Position der EU kam nur durch ein Leck zu Tage: Die EU hatte beschlossen, ihr Engagement im Vertragsprozess zu unterbrechen und nicht an der 5. Session im Oktober teilzunehmen. Es wird kein offizielles Verhandlungsmandat beantragt und es wird der neuen EU-Kommission überlassen, zu entscheiden, wie das Engagement fortgesetzt werden soll. Zwei Gründe wurden für den Ausstieg angegeben: Die roten Linien bezüglich Geltungsbereich, UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie  Verfahrensfragen seien überschritten worden. Und: Auch andere Industrieländer nähmen nicht teil. Ausserdem sei nun, da die eigentlichen Verhandlungen begonnen haben, ein begrenztes Engagement aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Kanada hingegen sieht Verhandlungsspielraum, um Bedenken hinsichtlich Geltungsbereich zu berücksichtigen und auch nur national tätige und staatseigene Unternehmen einzuschliessen.

Mehrere lateinamerikanische, afrikanische und asiatische Staaten – Algerien, Angola, Aserbaidschan, Bolivien, Botswana, Brasilien, Indien, Indonesien, Moçambique, Namibia, Uruguay und Venezuela – drückten ihre Unterstützung für den Vertragsausarbeitungsprozess aus und äusserten sich zu einzelnen inhaltlichen Fragen.

Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe wird in den nächsten Monaten Konsultationen mit Staaten, zivilgesellschaftlichen Organisationen und weiteren Interessengruppen durchführen und bis Ende Juni einen überarbeiteten Abkommensentwurf veröffentlichen.