UN-Abkommen über TNCs und Menschenrechte: Rückblick auf die erste Session

IGWG-first-sessionMit einem heftigen Störmanöver der EU begann im Juli die erste Session der Zwischenstaatlichen UN-Arbeitsgruppe zu Transationalen Konzernen (TNCs) und Menschenrechten. Nachdem dieses abgefangen war und die EU die Beratungen verlassen hatte, nahm die Session einen ruhigen und konstruktiven Verlauf. In acht Panels wurden Themen wie der Geltungsbereich, die einzubeziehenden Menschenrechte, die Verpflichtungen der Staaten, die Verantwortung und Haftbarkeit der Unternehmen und der Zugang zu Rechtsmitteln für Opfer – neben vielem anderem – diskutiert. FIAN Schweiz hat dazu einen ausführlichen Bericht verfasst.

Eine zentrale Aussage, die sowohl von Seiten der Staaten wie auch von UNO-Vertretern immer wieder gemacht wurde, war, dass sich die UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten und das geplante Abkommen zueinander komplementär verhalten. Das Abkommen könne auf den Leitprinzipien aufbauen und umgekehrt die Leitprinzipien stärken.

Beeindruckend war die insgesamt grosse Fülle an Inputs, Ideen, Themen und Bedürfnissen, die die Delegierten der Staaten, die Experten und die VertreterInnen der zivilgesellschaftlichen Organisationen vorbrachten. Dies bildet eine hervorragende Grundlage für die spätere Ausarbeitung eines ersten Textentwurfs. Erwartungsgemäss zeigten sich auch manche Divergenzen und Konflikte, deren Lösung aber nicht unwahrscheinlich ist.

Anders als viele Staaten des Nordens war die Schweiz immerhin während der ganzen Session anwesend. Allerdings verkündete sie gleich zu  Beginn, der Umsetzung der UN-Leitprinzipien den Vorrang zu geben und sich deshalb auf die Rolle als Beobachterin zu beschränken.

Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe wird nun informelle Beratungen mit Staaten, Staatengruppen, zwischenstaatlichen Organisationen, UN-Mechanismen, der Zivilgesellschaft und weiteren relevanten Beteiligten abhalten und ein neues Arbeitsprogramm ausarbeiten. Die zweite Session der Arbeitsgruppe wird 2016 statt finden.

Nimmt die Schweiz ihre vertraglich eingegangene Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte ernst, ist im Hinblick auf die zweite Session die Zeit reif, von der Rolle der Beobachterin in die Rolle der aktiven und konstruktiven Teilnehmerin zu wechseln und andere europäische Staaten ebenfalls dazu zu bewegen. Die bisherige ausschliessliche Ausrichtung der Schweiz auf die Umsetzung der freiwilligen UN-Leitprinzipien kommt der angesprochenen Verpflichtung nur ungenügend nach. Ein umfassender Schutz kann nur durch ein verbindliches Instrument erreicht werden. Dementsprechend hält FIAN International fest: «Die Vermeidung rechtlicher Regulierung von transnationalen Konzernen und die Abstützung auf moralische Pflichten und/oder Corporate Social Responsibility bricht die menschenrechtliche Schutzpflicht von Staaten und der internationalen Gemeinschaft». FIAN Schweiz geht davon aus, dass die Schweiz diesem Bruch entgehen will.

pdficon_smallBericht von FIAN Schweiz zur ersten Session der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe

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