Transnationale Konzerne und Menschenrechte: Die Verhandlungen in der UNO werden konkreter

Ende 2024 fand bereits die zehnte jährliche Verhandlungswoche zur Ausarbeitung des UN-Abkommens zu transnationaler Wirtschaft und Menschenrechten statt. Es nahmen deutlich mehr europäischen Staaten als in den Vorjahren teil. Die von FIAN Schweiz co-koordinierte Arbeitsgruppe Transnationale Konzerne und Menschenrechte veröffentlichte vor kurzem ihren Bericht dazu.

Die Delegationen arbeiteten intensiv und konstruktiv am Text. Einige fortschrittliche Bestimmungen, die im Jahr 2023 verloren gegangen waren, konnten wieder eingebracht werden. Dazu gehören Hinweise auf das Recht auf eine saubere Umwelt, die Stärkung der Prävention von Menschenrechtsverstössen und das Verbot der Ablehnung der gerichtlichen Zuständigkeit. Insgesamt erreichte der Text eine beachtliche Reife.

Es war die neue Tendenz zu beobachten, dass die Ausarbeitung eines Abkommens und die Teilnahme am Prozess weiterhin von keinem Staat mehr abgelehnt wird, aber eine zunehmende (jedoch immer noch geringe) Zahl von Staaten auf die Abschwächung und Aufweichung von Inhalten hinarbeitet.

Die Schweiz beschränkte sich, wie in den letzten Jahren üblich, auf die Verlesung einer allgemeinen Erklärung und auf ihre selbstauferlegte Rolle als blosse Beobachterin. Da im Jahr 2025 der UN-Menschenrechtsrat von einem Schweizer präsidiert wird, wäre es nichts als angebracht, dass sich unser Land auf der Basis eines Verhandlungsmandats endlich aktiv und konstruktiv in die Ausarbeitung des Abkommens einbringt.

Diesbezüglich soll die Schweiz nicht länger auf ein Verhandlungsmandat der EU warten. Sie soll aufhören, EU-Trittbrettfahrerin zu sein, und wieder eine eigenständige Menschenrechtspolitik betreiben. Nur schon der politische Anstand gegenüber den zahlreichen engagierten Staaten und zivilgesellschaftlichen Organisationen aus dem globalen Süden legt eine aktive Teilnahme der Schweiz an diesem für den Menschenrechtsschutz entscheidenden Prozess nahe.

► Mehr: Bericht «Das neue UN-Abkommen über transnationale Konzerne und Menschenrechte: Die zehnte Session der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe»