Im Juli wird die zwischenstaatliche UN-Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines internationalen Abkommens über transnationale Unternehmen (TNCs) und Menschenrechte die Arbeit aufnehmen. Im Hinblick darauf haben sich kürzlich Vertreter von FIAN Schweiz und FIAN International mit Vertretern des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA ausgetauscht. Besprochen wurde die Teilnahme der Schweiz an der Arbeitsgruppensession, das Verhältnis zwischen der Ausarbeitung des Abkommens und der Umsetzung der UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten, die Art des Ausarbeitungsprozesses u.a.
Die Schweiz wird zumindest als Beobachterin an der ersten Arbeitsgruppensession teilnehmen. Dies soll sie jedoch nicht hindern, nicht auch Voten abzugeben, wie dies schon andere beobachtende Staaten in andern Arbeitsgruppensessionen gemacht haben. Eine aktive Teilnahme würde es der Schweiz ermöglichen, auf die Art des Ausarbeitungsprozesses Einfluss zu nehmen, der ein wichtiges Thema an der ersten Session sein wird.
Zudem untersteht die Schweiz wie die meisten andern Staaten gemäss Völkerrecht der Verpflichtung zur Zusammenarbeit, wie dies Prinzip 27 der «Maastrichter Prinzipien zu den Extraterritorialen Staatenpflichten im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte» darlegt: «Alle Staaten sind zur Zusammenarbeit verpflichtet um sicherzustellen, dass nicht-staatliche Akteure bei keiner Person den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte beeinträchtigen. Diese Verpflichtung schliesst Massnahmen ein, die Menschenrechtsverstösse durch nicht-staatliche Akteure verhindern, sie für solche Verstösse zur Verantwortung ziehen und den Betroffenen wirksamen Rechtsschutz gewährleisten.» Ein hervorragend geeignetes Instrument, um dieser Schutzpflicht nachzukommen, ist das geplante neue Abkommen. Die Umsetzung der UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten wird dies nicht in ausreichendem Mass leisten können.
FIAN Schweiz legt grossen Wert darauf, dass die Umsetzung der UN-Leitprinzipien in der Schweiz nicht Aufmerksamkeit und Ressourcen der beteiligten staatlichen Stellen monopolisiert, sondern diese der Teilnahme an der Ausarbeitung des neuen UN-Abkommens ebenso grosses Gewicht beimessen – nur schon deswegen, da das EDA selbst die beiden Instrumente als komplementär betrachtet. Die Komplementarität ergibt sich u.a. daraus, dass im Völkerrecht und in den meisten nationalen Rechtssystemen erhebliche Lücken im Menschenrechtsschutz bestehen, die nur durch ein international einheitliches und rechtlich verbindliches Instrument, d.h. ein Abkommen, geschlossen werden können.
FIAN Schweiz wird in der nächsten Zeit ein Dokument zum vorgesehenen Abkommen – insbesondere zu dessen Ausarbeitung und zum Verhältnis zu den UN-Leitlinien – erarbeiten und weitere Gespräche mit relevanten Akteuren führen.