Massenvertreibung für Kaffee mit Verbindungen zur Schweiz: Wiedergutmachung ist dringend!

Aus Anlass der Tagung «Addressing Human Rights in Coffee and Cocoa Value Chains» ersuchten wir die Bundesbehörden, in einem Fall schwerer Menschenrechtsverletzungen aufgrund einer Kaffeeplantage in Uganda aktiv zu werden. Der Fall hat Verbindungen zur Schweiz.

Kurzbeschrieb des Falls

Im August 2001 vertrieb die ugandische Armee im Bezirk Mubende die BewohnerInnen von vier Dörfern gewaltsam von ihrem Land und zerstörte ihre Häuser, damit die ugandische Investitionsbehörde (Uganda Investment Authority UIA) es an die Kaweri Coffee Plantation Ltd. verpachten konnte. Kaweri, eine hundertprozentige Tochterfirma der deutschen Neumann Kaffee Gruppe (NKG), errichtete auf dem Land eine Kaffeeplantage. Durch die Vertreibung verloren rund 4.000 Menschen ihr Land und ihren gesamten Besitz, einige starben sogar an den Folgen der Vertreibung. Die Vertriebenen leiden heute unter Mangelernährung und Hunger, fehlendem Zugang zu Trinkwasser, schlechter Gesundheit, Armut, schlechten Wohnverhältnissen, auseinanderbrechenden Familien, Gewalt gegen Frauen und unzureichenden Bildungschancen. Bis heute wurden sie nicht entschädigt. Auch die deutsche Bundesregierung spricht in ihrem Antwortschreiben vom August 2019 an FIAN von den «bislang nicht entschädigten Klägern», und die Regierung Ugandas hat ihre Pflicht zur Entschädigung der Vertriebenen anerkannt.

Doch die Vertriebenen fordern ihre Rechte ein: Im Jahr 2002 verklagten sie die ugandische Regierung und die Kaweri Kaffee Plantage auf Schadenersatz in Höhe von 3,8 Mrd UGX (ca. 935.000 €) für die zerstörten Häuser, Fahrhabe und Kulturen und erweiterten ihre Klage später um die Forderung der Rückgabe ihres Landes und der Zinsen auf die finanzielle Entschädigung. Erst nach elf Jahren sprach das zuständige Gericht 2013 das erste Urteil – zugunsten der Vertriebenen. Das Kaffeeunternehmen legte Berufung gegen das Urteil ein und das Berufungsgericht gab den Fall zur Neubearbeitung an das Hohe Gericht zurück. Im Juli 2019 fand die zweite Anhörung vor Gericht statt. Der Richter ordnete ein Mediationsverfahren unter gerichtlicher Aufsicht bis am 28. August 2019 an – eine Frist, die ungenutzt verstrich. Mit Schreiben vom 16. September 2019 bot dann die ugandische Regierung den Vertriebenen eine rein finanzielle Entschädigung (d.h. ohne Rückgabe des beschlagnahmten Landes oder Entschädigung hierfür) in Höhe von insgesamt 1,9 Mrd. ugandischen Schilling an (rund 467.600 €).

Die Vertriebenen wiesen diesen Betrag als zu gering zurück, da er nur der Hälfte ihrer in der Klage geforderten finanziellen Entschädigung entspricht und weder Zinsen noch Inflation berücksichtigt. Der angebotene Betrag würde bedeuten, dass jede klagende Familie nur 1.164 € für die Zerstörung ihres gesamten Eigentums, den Verlust des Agrarlands und 18 Jahre Leiden erhalten würde. Zudem fordern sie pro Familie je 30 Millionen Schilling (rund 7.200 €), damit diese je 10 Morgen Land kaufen können. Im Gegenzug wären sie bereit, ihre Landrechte auf das von der Kaweri Kaffee Plantage gepachtete Land abzutreten. Daraufhin wollte die Regierung ihr Angebot bis zur zweiten Frist am 19. November überdenken, bot schliesslich am 13. Dezember eine finanzielle Entschädigung von 3,8 Mrd. UGX plus 150 Mio. UGX für Verfahrenskosten, wobei damit alle Ansprüche der Vertriebenen, inkl. jene auf das Land, abgegolten wären. Nach neusten Informationen scheint sich eine Zustimmung eines Teils der Vertriebenen zu diesem Angebot abzuzeichnen, auch wenn es die Entschädigung für das beschlagnahmte Land nicht beinhaltet. Es ist davon auszugehen, dass in der bestehenden Situation der Verarmung die Zustimmung aus Zermürbung und Verzweiflung erfolgt. Das Angebot erlaubt den Vertriebenen nicht, eine neue menschenwürdige Existenz aufzubauen, da sie mit der geringen Entschädigung nicht genügend Land erwerben können.

Die Verhandlungssituation ist zudem für die Vertriebenen gezielt dadurch erschwert worden, dass einer ihrer wichtigsten Vertreter, Peter Kayiira Baleke, am 16. Dezember unmittelbar im Anschluss an eine Gerichtsverhandlung zum vorliegenden Fall wegen einer nicht beglichenen Schuld inhaftiert wurde. Dies ist gemäss UN-Zivilpakt, Artikel 11, nicht erlaubt («Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.») Als Uganda dem Pakt im Juni 1995 beitrat, machte es keinen Vorbehalt zu diesem Punkt.

Die Neumann Kaffee Gruppe legte bis heute nie ein Entschädigungsangebot vor, obwohl sie, wie weiter unten beschrieben, aufgrund schwerer menschenrechtlicher Versäumnisse vor und bei der Übernahme des Pachtlandes auch in der Schuld steht.

Der NKG war vor Vertragsabschluss bekannt, dass das Land bewohnt war. Da Vertreter von Kaweri bei einigen der Informationsveranstaltungen der Bezirksbehörden anwesend waren, wussten sie zudem vom Widerstand der DorfbewohnerInnen gegen die Räumung. Insbesondere nachdem die Behörden am 17.08.2001 mit Gewalt gedroht hatten, hätte Kaweri bzw. die NKG eingreifen müssen, um ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden. Mitarbeiter des Unternehmens stellten denn auch wenige Tage nach der Vertreibung fest, dass Gewalt eingesetzt worden war. Spätestens hier hätte die NKG von der Pacht und Investition zurücktreten können und müssen. Angesicht der allgemein bekannten systematischen Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte in Uganda hätte die NKG zudem ausdrücklich verlangen müssen, dass die Umsiedlung der DorfbewohnerInnen nach rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgen soll und keine Gewalt angewendet werden darf. Sie hätte dies als Bedingung für das Zustandekommen des Pachtvertrags bzw. als Grund zur Annullierung des Vertrags festsetzen können (siehe UN-Leitprinzip Nr. 17). Immerhin stellte sie für die Übernahme des Pachtlandes die Bedingung, dass seine BewohnerInnen entschädigt werden sollten. Wie beschrieben, haben die Vertriebenen jedoch bis heute weder vom Staat noch von der NKG Entschädigungen erhalten.

FIAN kennt die Gegendarstellungen der NKG («The project: Kaweri and the leasing of clean title land in Uganda» und «Chronology of events, Kaweri Coffee Plantation–2000 to 2019–»), verfügt jedoch über genügend Beweise zur Belegung der eigenen Darstellung der Ereignisse und Sachverhalte. Der Fall ist detailliert dokumentiert (s. Hinweise am Ende des Briefs).

Die NKG erwirtschaftet somit Gewinne buchstäblich auf dem Boden schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, während die Vertriebenen seit bald 20 Jahren ihr Leben ohne Entschädigung und Wiedergutmachung unter unwürdigen Umständen verbringen.

Statt dass die lokale Familienlandwirtschaft gefördert worden wäre, wie es der Weltagrarbericht als tragfähigste Strategie für die künftige Welternährung fordert, wurde dort gerade diese Landwirtschaftsform zerstört und in beinahe kolonialer Manier eine Plantage eines europäischen Unternehmens eingerichtet, um für den Export zu produzieren.

Verbindungen zur Schweiz

Die NKG hat in Zug drei Tochterfirmen, von denen zwei im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen und in der Stadt Zug domiziliert sind:

  • NKG Tropical Farm Management GmbH: seit 1999 im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen. Diese Firma beaufsichtigt und managt die Kaweri Kaffee Plantage.
  • Bernhard Rothfos Intercafé AG: seit 1999 im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen. Auf deren Website ist zu lesen: «Wir sind Marktführer in der Beschaffung von Rohkaffee in der Schweiz. Bei uns sind verschiedene Servicefunktionen für die Neumann Kaffee Gruppe angesiedelt, inklusive der NKG Quality Service-Abteilung.» «Bernhard Rothfos Intercafé bearbeitet alle Warenlieferungen von NKG Export Firmen weltweit.» «Rohkaffee, Spezialitäten und Instantkaffee für den Schweizer Markt werden von unserem Geschäftsbereich InterAmerican Coffee gehandelt. Andere Regionen und/oder Hauptkunden werden von unseren Key Account Managern betreut.» «Rund 6 Millionen Sack Kaffee werden durch unsere Logistikabteilung pro Jahr abgewickelt.» «Wir stellen direkte Finanzierung für NKG Export Firmen und NKG Farm Management zur Verfügung.»
  • InterAmerican Coffee Schweiz: nicht im Handelsregister eingetragen; ein Aussenstandort der NKG-Tochterfirma InterAmerican Coffee GmbH in Hamburg. «Seit unserer Gründung im Jahr 2000 importieren und verkaufen wir die feinsten Spezialitätenkaffees von ausgewählten Farmen überall auf der Welt», heisst es auf der Firmen-Website. Im Angebot ist auch Rohkaffee aus der Kaweri-Plantage in Uganda.

Die drei Tochterfirmen in Zug wickeln also wesentliche operative Tätigkeiten für die NKG ab – Betreuung und Bewirtschaftung von Plantagen, Handel mit Rohkaffee (Export, Import, Verkauf), Finanzierungen u.a.

In der Schweiz gehören Migros und Emmi zu den Kaffee-Abnehmern von NKG. Darüber berichtete der SonntagsBlick vom 4. August 2019.

Menschenrechtliche Verantwortung der Neumann Kaffee Gruppe

Die NKG beging vor und bei der Übernahme des Pachtlandes schwere menschenrechtliche Versäumnisse, indem sie trotz vorliegender Informationen über den Widerstand der Bevölkerung und über angedrohte und durchgeführte Gewalt von Seiten des ugandischen Staates weder die Zwangsvertreibung zu verhindern versuchte noch vom Antritt des Pachtvertrages zurücktrat. Sie stellte vor der Übernahme des Pachtlandes auch nicht sicher, dass die von ihr selbst geforderte Entschädigung der vormaligen BewohnerInnen in angemessenem Umfang und vollständig erfolgt sei. Die NKG steht deshalb unter der Verantwortung, bedingungslos neben dem ugandischen Staat Wiedergutmachung zu leisten und alles zu deren baldigen Verwirklichung beizutragen. Es würde ihr gut anstehen, den Vertriebenen zumindest einen erheblichen Anteil des Werts des beschlagnahmten Landes zu entschädigen (was im Angebot der Regierung nicht enthalten ist), um ihnen den Wiederaufbau einer menschenwürdigen Existenz zu ermöglichen.

Menschenrechtliche Verpflichtungen von Uganda und Deutschland

Die menschenrechtliche Verpflichtung zu Wiedergutmachung der schweren Menschenrechtsverletzungen und zur künftigen Gewährleistung der Rechte auf Nahrung, Wasser, Obdach, Gesundheit, Bildung u.a. trifft in erster Linie den Staat von Uganda, da der Staat die gewaltsame Vertreibung und Nicht-Entschädigung zu verantworten hat. Das UN Committee on Economic, Social and Cultural Rights hielt in seinen «Concluding observations on the initial report of Uganda» (E/C.12/UGA/CO/1) vom 24. Juni 2015 zu dem vorliegenden Fall fest: «[…] the Committee urges the State party to: […] (b) Take immediate measures to ensure that the rights of the Mubende community are restored as well as of all other forcibly evicted communities». Wenn sich die Vertriebenen und der Staat auf eine Entschädigung geeinigt haben, muss der Staat sicherstellen, dass die Entschädigungen vollumfänglich, kontrolliert, nachprüfbar und innert kurzer Frist ausbezahlt werden. Ausserdem muss Peter Kayiira Baleke sofort freigelassen werden.

Auch Deutschland als Heimatstaat der NKG treffen menschenrechtliche Verpflichtungen, nachdem ein deutsches Unternehmen die schweren Menschenrechtsverletzungen in Uganda, von denen es direkt profitiert, nicht verhindert hat und diese mit der Ausübung der Pacht duldet. Deutschland muss sowohl auf die Neumann Kaffee Gruppe als auch den ugandischen Staat einwirken, dass beide dazu beitragen und sicherstellen, dass die Betroffenen im Rahmen des laufenden Gerichtsverfahrens eine gerechte Entschädigung, auch für das beschlagnahmte Land sowie inkl. Zinsen und Teuerung, zugesprochen erhalten und das Verfahren baldmöglichst abgeschlossen wird. Deutschland soll dahingehend auf den Staat einwirken, dass Peter Kayiira Baleke umgehend freigelassen wird und die Entschädigungen vollumfänglich, kontrolliert, nachprüfbar und innert kurzer Frist ausbezahlt werden.

Menschenrechtliche Verpflichtungen der Schweiz

Als Gaststaat dreier Tochterfirmen der NKG, die von Zug aus die Kaweri Plantage betreuen und deren Kaffee vertreiben, ist auch die Schweiz involviert. Dazu sagen die Maastrichter Prinzipien zu den Extraterritorialen Staatenpflichten im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in Prinzip 25:

«Staaten müssen Massnahmen ergreifen und durchsetzen, um die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte mit rechtlichen und andern, einschliesslich diplomatischen, Mitteln in jedem der folgenden Umstände zu schützen: […]

  1. c) bei Firmen, wenn die Gesellschaft oder ihre Muttergesellschaft oder beherrschende Gesellschaft im betreffenden Staat ihr Tätigkeitszentrum hat, dort eingetragen oder niedergelassen ist, oder dort ihr hauptsächliches Geschäftsgebiet hat oder wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt;
  2. d) wenn es zwischen dem betreffenden Staat und dem Verhalten, das er zu regulieren anstrebt, eine hinreichende Verbindung gibt, etwa wenn wesentliche Aspekte der Tätigkeiten eines nicht-staatlichen Akteurs im Territorium dieses Staates ausgeübt werden»

Die beiden Firmen NKG Tropical Farm Management GmbH und Bernhard Rothfos Intercafé AG sind in der Schweiz eingetragen. Die Muttergesellschaft NKG übt über ihre drei Tochterfirmen «wesentliche Geschäftstätigkeiten» bzw. «wesentliche Aspekte der Tätigkeiten» in der Schweiz aus. Eine hinreichende Verbindung zwischen der Neumann Kaffee Gruppe und der Schweiz ist somit gegeben, sodass ein Aktivwerden der Schweiz in diesem Fall gerechtfertigt ist.

Solange der Bundesrat auf bloss freiwilligen Massnahmen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte und der Selbstverantwortung der Unternehmen beharrt, muss der Bund auch eingreifen, wo dies nicht funktioniert.

Erwartungen an die Bundesbehörden

Bezüglich der Kaweri Kaffee Plantage und der vertriebenen Bevölkerung richten wir folgende Erwartungen an die Bundesbehörden.

  • Das SECO und das EDA sollen ihren diplomatischen Einfluss auf Uganda geltend machen, damit
    • Peter Kayiira Baleke umgehend freigelassen wird,
    • die Vertriebenen eine gerechte Entschädigung, auch für das beschlagnahmte Land sowie inkl. Zinsen und Teuerung, zugesprochen erhalten und das Verfahren baldmöglichst abgeschlossen wird,
    • die Entschädigungen kontrolliert, nachprüfbar und innert kurzer Frist ausbezahlt werden
  • Das SECO und das EDA sollen an die in der Schweiz ansässigen Tochterunternehmen der Neumann Kaffee Gruppe herantreten, ihnen ihre Besorgnis über den Fall zum Ausdruck bringen und sie ersuchen, bei der Konzernleitung dafür einzustehen, dass diese zumindest einen erheblichen Anteil der Entschädigung für das beschlagnahmte Land übernimmt und alles dazu beiträgt, dass das Verfahren einen baldmöglichen Abschluss findet.

Jetzt besteht die Chance, mittels einer ausreichenden Entschädigung die menschenunwürdige Situation der Betroffenen und das über viele Jahre verschleppte Verfahren zu einem Abschluss zu bringen. Die NKG gewinnt an Rechtssicherheit, da die Betroffenen bereit sind, bei einer gerechten Entschädigung ihre Landrechte abzutreten. Am Geld darf dieser Schritt nun nicht scheitern, und am entsprechenden Betrag wird es weder dem ugandischen Staat noch der Neumann Kaffee Gruppe mangeln.

Quellen (in chronologisch absteigender Reihenfolge):

► Uganda: Kaffee mit dem Geschmack der Vertreibung. Themenseite auf der Website von FIAN Deutschland
► Human Rights violations in the context of Kaweri Coffee Plantation/Neumann Kaffee Gruppe in Mubende/Uganda. Long-term impacts of a forced eviction without compensation. Bericht von FIAN Deutschland und FIAN International, 2019
► Kaweri Kaffee Plantage (Uganda) – Chronologie des Gerichtsverfahrens. Aufstellung von FIAN Deutschland, 2019
► Migros-Kaffeelieferant: Vorwurf von gewaltsamen Vertreibungen. Sendung ECO von SRF am 15. Januar 2018
► Der Fall Mubende. Dokumentarfilm der Deutschen Welle vom 09.11.2017
► Coffee to Go – Landvertreibung zugunsten der Kaweri Coffee Plantation in Uganda. Eine menschenrechtliche Analyse. Fact Sheet von FIAN Deutschland, 2017
► Coffee to Go. Die Vertreibung zugunsten der Kaweri Coffee Plantation in Mubende/Uganda und ihre Folgen. Bericht von FIAN Deutschland, 2013