Konzernverantwortungsinitiative: Abgelehnt durch den Bundesrat, aber Rückenwind aus Frankreich

Frankreich hat am 21. Februar ein Gesetz zu «devoir de vigilance», eine Sorgfaltsprüfungspflicht für Transnationale Konzerne, verabschiedet.

Im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte unterstreicht der Bundesrat seine Erwartung, dass «in der Schweiz ansässige und/oder tätige Unternehmen […] ihre menschenrechtliche Verantwortung gebührend wahrnehmen». Trotzdem empfiehlt der Bundesrat die Konzernverantwortungsinitiative, die auch FIAN Schweiz mitträgt, ohne vertiefte Diskussion zur Ablehnung. Offenbar ist er nicht bereit, den Worten auch Taten folgen zu lassen und internationale Entwicklungen nachzuvollziehen.

International herrscht von OECD bis UNO Konsens, dass von Unternehmen heute ein proaktiver Umgang mit menschenrechtlichen und ökologischen Risiken erwartet wird und dafür Sorgfaltsprüfungen durchzuführen sind. Die Konzernverantwortungsinitiative schlägt vor, dieses Instrument gesetzlich zu verankern.

Die Nachbarsländer sind der Schweiz bereits heute deutlich voraus: Frankreich hat am 21. Februar 2017 ein «devoir de vigilance», eine Sorgfaltsprüfungspflicht für multinationale Konzerne, verabschiedet. Die italienische Regierung hat im Dezember angekündigt, juristische Abklärungen zur Einführung einer Sorgfaltsprüfungspflicht vorzunehmen. Und Deutschland wird ab 2018 systematisch überprüfen, dass bis 2020 mindestens 50% der grossen deutschen Firmen menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen etabliert haben und anderenfalls gesetzliche Massnahmen in Betracht ziehen.

Unter der Scheuklappenpolitik des Bundesrates leiden auch die zahlreichen Unternehmen, die heute schon Wert auf eine faire und sozial nachhaltige Geschäftstätigkeit legen. Für sie wären allgemeinverbindliche Vorgaben nötig, um für alle Unternehmen die gleichen Voraussetzungen zu schaffen.

Die frühere Bundesrätin Micheline Calmy-Rey sagte in einem Gastkommentar in der NZZ dazu: «Auch die Schweiz muss aktiv werden, und die Konzernverantwortungsinitiative kommt damit genau richtig. Sie schlägt mit der Einführung einer Sorgfaltsprüfungspflicht für Schweizer Konzerne letztlich nichts anderes als die Umsetzung der Uno-Leitprinzipien vor. Die Umsetzung eines international anerkannten Mindeststandards also, dessen Erarbeitung die Schweiz selber aktiv unterstützt hat.»

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