Ja zur Fair-Food-Initiative

Am 23. September kommt die Volksinitiative «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative)» zur Abstimmung. FIAN Schweiz empfiehlt ein Ja. Die Initiative unterstützt das Recht auf Nahrung im In- und Ausland.

Was will die Fair-Food-Initiative?
Wieso befürwortet FIAN Schweiz die Fair-Food-Initiative?

Was will die Fair-Food-Initiative?

Die Initiative will unter anderem,

  • dass der Bund allgemein das Angebot an Lebensmitteln von guter Qualität stärkt, die unter fairen Arbeitsbedingungen, umweltschonend und tierfreundlich hergestellt worden sind,
  • dass eingeführte, nur leicht verarbeitete Lebensmittel diesen Anforderungen entsprechen,
  • dass der Bund bei importierten stärker verarbeiteten Lebensmitteln und Futtermitteln dieses Ziel zumindest anstrebt,
  • dass die Einfuhr von Lebensmitteln aus fairem Handel und bäuerlichen Familienbetrieben begünstigt wird,
  • dass die Produktions- und Verarbeitungsweise deklariert wird,
  • dass die Verarbeitung und Vermarktung regional und saisonal produzierter Lebensmittel gefördert wird.

Damit will die Initiative einerseits zu einem stärkeren Angebot an Lebensmitteln von guter Qualität und andrerseits zu menschen-, tier- und umweltfreundlicher Produktion im In- und Ausland beitragen.

Wieso befürwortet FIAN Schweiz die Fair-Food-Initiative?

Die Initiative fördert eine Form von Landwirtschaft, Lebensmittelherstellung und Ernährung sowohl in der Schweiz wie im Ausland, die auch FIAN aus menschenrechtlichen und ökologischen Überlegungen ganz klar anstrebt. Aus menschenrechtlicher Sicht sind insbesondere folgende Aspekte relevant:

  • Das Recht auf Nahrung zielt immer auf «angemessene» Nahrung ab: Nahrung, die die vielfältigen Ernährungsbedürfnisse je nach Lebensalter, Tätigkeit und Geschlecht befriedigt, gesundheitlich unbedenklich und nährstoffreich ist, den kulturellen Bedürfnissen entspricht und ausreichend deklariert ist. Die von der Initiative geforderte Versorgung mit Lebensmitteln «von guter Qualität», einschliesslich der «Deklaration von deren Produktions- und Verarbeitungsweise», zielen in diese Richtung.
  • Die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Billigprodukten aus dem Ausland hält die ausbeuterischen Arbeitsbedingungen und umweltschädlichen Produktionsmethoden aufrecht. Mit dem Einkauf trifft die Importeure, Verarbeiter, Detaillisten, Verpflegungsbetriebe und Konsumenten eine menschenrechtliche Verantwortung für die Bedingungen, unter denen diese Produkte hergestellt werden. Entsprechend verlangen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, dass Unternehmen es vermeiden sollten, die Menschenrechte anderer zu beeinträchtigen. Die Initiative trägt dazu bei, dass die Unternehmen menschenrechtlich verantwortlich beschaffen und die KonsumentInnen menschenrechtlich verantwortlich einkaufen können.
  • Die mit Ausbeutung, Vertreibungen und Umweltverschmutzung verbundene industrielle Landwirtschaft im globalen Süden beeinträchtigt verschiedene Menschenrechte der LandarbeiterInnen und ländlicher Gemeinschaften. Dies begründet für die Schweiz eine menschenrechtliche Schutzpflicht gemäss internationalen Menschenrechtsnormen: Die Schweiz muss Individuen und Gemeinschaften im Ausland davor schützen, dass ihre Menschenrechte durch Auswirkungen aus der Schweiz beeinträchtigt werden. Die Initiative führt dazu, dass der Bund mit den Vorschriften zur fairen und umweltschonenden Herstellungsweise seine menschenrechtliche Schutzpflicht wahrnimmt.

Die gleichzeitig zur Abstimmung kommende Volksinitiative für Ernährungssouveränität strebt ebenfalls eine nachhaltige Landwirtschaft an und trägt zur Achtung des Rechts auf Nahrung bei: Auch hierfür empfiehlt FIAN Schweiz ein Ja.

Informationen zum Recht auf Nahrung: Themenseite «Recht auf Nahrung»

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