Die Welt gehört uns nicht. Wir als aktuelle Generation sind bloss ihre ‚Treuhänder:innen‘, um sie dann in solch einem Zustand an die nächste Generation zu übergeben, dass deren Menschenrechte – z.B. auf einen angemessenen Lebensstandard und auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt – nicht verletzt werden. Die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse haben wir so zu verändern, dass die nächste Generation nicht in Armut, Hunger, Krankheit und Unterdrückung hineingeboren wird und aufwachsen muss.
Diese im Völkerrecht, in zahlreichen Verfassungen und in Weltanschauungen indigener Völker verankerten Rechte künftiger Generationen und Pflichten heutiger Generationen sind in den Maastrichter Prinzipien zu den Menschenrechten künftiger Generationen konkretisiert worden. An deren Ausarbeitung beteiligte sich FIAN aktiv, da das Recht auf Nahrung künftiger Generationen ganz wesentlich vom heutigen Handeln abhängt.
Die Prinzipien sind keine abstrakten, abgehobenen, realitätsfremden Grundsätze. Im Gegenteil: Sie fordern – neben der Entwicklung neuer Grundhaltungen – konkrete Strategien, Programme und kurz- bis langfristige Massnahmen. Um die Menschenrechte künftiger Generationen zu gewährleisten, muss die jetzige Generation tiefgreifend, umfassend und schnell handeln: Nachhaltigkeit muss in der jetzigen Generation erreicht werden. Krisen und Probleme dürfen nicht an die nächste Generation überwältzt werden. Regierungen, Parlamente und Behörden haben viele und grosse Aufgaben anzupacken. Aber auch die Unternehmen und letztendlich alle Menschen werden in die Pflicht genommen.
► zu den Maastrichter Prinzipien zu den Menschenrechten künftiger Generationen
► zum Artikel Die Menschenrechte künftiger Generationen fordern radikales Handeln in der Gegenwart (mit übersetzten Auszügen aus den Prinzipien) von FIAN Schweiz
► zum Artikel Neu: Maastrichter Prinzipien zu den Rechten künftiger Generationen von FIAN Deutschland
► zum Artikel Schutz der Rechte zukünftiger Generationen von FIAN Österreich