Bauernrechte: Annahme der Resolution im Menschenrechtsrat trotz Enthaltung der Schweiz

Am 27. September erfolgte im UNO-Menschenrechtsrat in Genf die Nagelprobe für die Schweiz: Die Resolution «Förderung der Menschenrechte der BäuerInnen und anderer in ländlichen Gebieten arbeitender Personen» kam zur Abstimmung. Das Erfreuliche zuerst: Die Resolution wurde mit 23 Ja- gegen 9 Nein-Stimmen bei 15 Enthaltungen angenommen. Dafür stimmten die Länder des Südens, dagegen die Länder der EU und die USA. Und nun das Unerfreuliche: Die Schweiz enthielt sich der Stimme. Für FIAN Schweiz ist diese Verweigerung der Unterstützung enttäuschend und unverständlich, nachdem Bundesrat Didier Burkhalter in seinem Brief vom Juli 2012 bekräftigt hatte: «Würden im Menschenrechtsrat Verhandlungen über die Schaffung eines Spezialverfahrens oder die Ausarbeitung eines Instruments über die Rechte der Bauern initiiert, würde die Schweiz angesichts der Wichtigkeit, die sie diesem Thema beimisst, aktiv daran teilnehmen. […] Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte der Bauern und Bäuerinnen geachtet werden.» (Übersetzung und Hervorhebungen durch den Verf.). FIAN Schweiz wird dem Prozess, der zur Enthaltung geführt hat, noch nachgehen.

Der Menschenrechtsrat hat nun entschieden, «eine unbefristete zwischenstaatliche Arbeitsgruppe mit dem Mandat einzusetzen, einen Entwurf für eine UN-Deklaration über die Rechte der BäuerInnen und anderer in ländlichen Gebieten arbeitender Personen auszuhandeln und dem Menschenrechtsrat vorzulegen». Es ist zu erwarten, dass die Verhandlungen mehrere Jahre in Anspruch nehmen werden, bis die Deklaration vom Menschenrechtsrat und anschliessend von der Generalversammlung der UNO angenommen werden wird. Die Zivilgesellschaft – wozu auch FIAN gehört – wurde ausdrücklich eingeladen, «aktiv und konstruktiv zur Arbeit der Arbeitsgruppe beizutragen».

> mehr zum Thema in der Seite «Bauernrechte»

Eingeordnet unter: News