Die Zivilgesellschaft erwartet eine inhaltlich fundierte Beteiligung der Schweiz an den Verhandlungen zum UN-«Treaty»

Mitte Oktober findet bei der UNO in Genf die fünfte Verhandlungsrunde zum UN-Abkommen zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechten statt. Verhandelt wird über den im Sommer vorgelegten Revidierte Entwurf des Abkommenstexts. FIAN Schweiz hat diesen Entwurf analysiert (siehe Dokument «Beurteilung des Überarbeiteten Entwurfs») und zusammen mit andern zivilgesellschaftlichen Organisationen am 4. Mehrparteien-Austausch beim EDA in Bern teilgenommen (siehe Artikel «UN-Abkommen zu TNCs und Menschenrechten: Bund, SKMR und Zivilgesellschaft haben sich ausgetauscht»).

An diesem Mehrparteien-Austausch haben zehn zivilgesellschaftliche Organisationen – Actares, Arbeitsgruppe Schweiz-Kolumbien, FIAN Schweiz, Gesellschaft für bedrohte Völker, Guatemalanetz Bern, humanrights.ch, Multiwatch, Pro Natura, Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Unia – ihre Erwartungen gegenüber der Bundesverwaltung für die fünfte Verhandlungsrunde vorgebracht. Diese Erwartungen sind in einem von allen Organisationen unterzeichneten Dokument festgehalten. Sie betreffen zum einen Haltung und Vorgehen der Schweiz:

  • Inhaltlich substantielle und breite Beteiligung an der 5. Session: mit konkreten Textvorschlägen zu allen relevanten Inhalten zur Weiterentwicklung des Abkommensentwurfs beitragen
  • Ausgleichende und integrierende Wirkung: im Verbund mit gleichgesinnten Staaten auf eine aktive und konstruktive Teilnahme weiterer Staaten des globalen Nordens am Verhandlungsprozess hinwirken
  • Anerkennung des Abkommens als Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs)

Zum andern betreffen die Erwartungen inhaltliche Schwerpunkte:

  • Festhaltung des Vorrangs der Menschenrechte vor Wirtschaftsabkommen
  • Einbezug staatseigener Unternehmen und internationaler Finanzinstitutionen
  • Unabhängige Folgeabschätzungen und Konsultationen
  • Erweiterung der Definition und der Rechte der Opfer (vorsorgliche Massnahmen, Zugang zu Informationen, Sammelklagen, gesamtschuldnerische Haftung)
  • Verbot der Verweigerung der gerichtlichen Zuständigkeit und Ermöglichung einer Notgerichtsbarkeit
  • Stärkere Bedeutung der Strafverfolgung
  • Ausbildung des Abkommens als globales Rechtshilfeabkommen
  • Einführung eines weltweiten Unternehmensstrafrechts
  • Einführung des Haftungsdurchgriffs zwischen Tochter- und Muttergesellschaften
  • Aufnahme weiterer unternehmensbezogener Straftatbestände in den entsprechenden Katalog
  • eingehendere Ausarbeitung der Aufgaben der Vertragsstaatenkonferenz
  • Detailliertere Regelung der Umsetzung des Abkommens auf nationaler Ebene
  • Entfernung der zahlreichen Vorbehalte von nationalem Recht

FIAN Schweiz wird zusammen mit FIAN International und andern FIAN-Sektionen die Verhandlungen vor Ort ab dem 14. Oktober intensiv begleiten und darüber berichten.

mehr Informationen:

► Dokument «Erwartungen der Zivilgesellschaft an die Schweiz für die 5. Session der UN-Arbeitsgruppe»
Revidierter Entwurf des Abkommens
Themenseite von FIAN Schweiz zum entstehenden Abkommen