Menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungspflicht für Unternehmen: Der Grundstein ist gelegt

Ende Mai hat der Bundesrat den Bericht zu «Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechten und Umwelt im Zusammenhang mit den Auslandaktivitäten von Schweizer Konzernen» veröffentlicht. FIAN Schweiz hat ihn in einer Stellungnahme analysiert: Der Bundesrat macht – vom Konjunktiv befreit – bemerkenswerte Aussagen.
Der Bundesrat anerkennt Probleme und Handlungsbedarf. Der Bericht stellt grundsätzlich gute Massnahmenvorschläge für eine Regelung im Schweizer Recht vor. Diese bilden – wenn sie kumulativ und ohne Abstriche umgesetzt werden – eine gute Grundlage für die Gesetzgebung. Ob sie allerdings ausreichend sind, muss sich erst noch zeigen.
Für FIAN Schweiz ist eine umfassende Herangehensweise wichtig:

  • nicht primär auf den Rohstoffsektor fokussieren, sondern ebenso sehr auf den Landwirtschaftssektor mit den Problemkreisen von Landgrabbing (quasilegale bis gewaltsame Landaneignung) und Nahrungsmittelspekulation
  • die Massnahmen nicht auf die Rechtsform der Aktiengesellschaft zuschneidern, sondern auf alle Unternehmensformen (also z.B. auch GmbH, Investmentgesellschaft und Kommanditgesellschaft)
  • unter dem weitgefassten Begriff der «Auslandaktivitäten» auch Investitionen, Beteiligungen und Kredite (z.B. an Agrarunternehmen im Globalen Süden) sowie Anlagen in Agrarrohstoffe verstehen, was auch Banken, Investment- und Fondsgesellschaften, Pensionskassen, Versicherungen und weitere Unternehmen betrifft.

Es geht gar nicht mehr um die Frage, ob Regelungen zum Schutz der Menschenrechte einzuführen sind, sondern nur noch darum, wie: Dem Bundesrat obliegt es nun, eine Gesetzgebungsvorlage auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten. Dieses steht ebensosehr vor der Aufgabe, die entsprechende Gesetzgebung nötigenfalls auf eigene Initiative an die Hand zu nehmen.

Stellungnahme Menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungspflicht für Unternehmen: Der Grundstein ist gelegt

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