Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen wird im Bundesbern zum Thema

Am 13. März hat der Nationalrat ein – vom Bundesrat zur Annahme empfohlenes – Postulat seiner aussenpolitischen Kommission überwiesen, das diese als Reaktion auf die Petition «Recht ohne Grenzen» einreichte. Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, dem Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung ein Mandat zur Erstellung eines rechtsvergleichenden Berichtes zu erteilen. Darin soll aufgezeigt werden, wie Leitungsorgane von Unternehmungen verpflichtet werden können, bei sämtlichen Auslandaktivitäten ihres Unternehmens eine vorgängige Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechten und Umwelt durchzuführen. Auf Basis dieser Studie soll der Bundesrat für die Schweiz geeignete Lösungen vorschlagen. Das ist ein weiterer Erfolg der Lobby-Arbeit der Kampagne «Recht ohne Grenzen», an der sich auch FIAN Schweiz beteiligt. Der Bericht wird – laut Bundesrat – bis im Juni 2013 erwartet.

Ende Februar hat sich der Bundesrat in einem Massenmail mit einem eingescannten Brief an die 10’000 Absender eines «Erinnerungsmails» gewandt, mit dem sie die Umsetzung der Forderungen der Kampagne «Recht ohne Grenzen» anmahnten. Darin spricht sich der Bundesrat für eine Stärkung der Sorgfaltspflicht aus: «Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Stärkung der Sorgfaltspflicht der Unternehmen dazu beitragen kann, Risiken für de Integrität der Menschenrechte, die sich aus ihrer Tätigkeit ergeben können, vorzubeugen bzw. zu minimieren. (…) Eine verantwortungsvolle Verhaltensweise der Schweizer Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt kann zudem auch eine positive Wahrnehmung derselben sowie des Standorts Schweiz in der Öffentlichkeit bewirken». Ausserdem erwähnt der Brief , dass der Bericht zur Umsetzung der Uno-Leitlinien zu Wirtschaft und Menschenrechten bis im Dezember 2014 vorliegen wird.

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