Meilensteine für die Menschenrechte

Im Zusammenhang mit der Kampagne «Recht ohne Grenzen», die auch FIAN Schweiz mitträgt, können wir zwei Erfolge vermelden:

Ständeratskommission verlangt Bericht zu Wiedergutmachung

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats hat am 11. August ein Postulat angenommen, welches einen Bericht über die Wiedergutmachungs-Mechanismen für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen fordert. Der Bundesrat soll aufzeigen, mit welchen gerichtlichen und nicht-gerichtlichen Mechanismen andere Länder diese Frage regeln und welche Massnahmen für die Schweiz als Sitzstaat internationaler Unternehmen adäquat wären. Mit diesem Entscheid ist es gelungen, auch den zweiten Teil der Petition «Recht ohne Grenzen» zum Thema zu machen. Das Postulat muss jetzt noch eine zweite Hürde überwinden: Die Entscheidung im Ständerat in der Wintersession.
Medienmitteilung von «Recht ohne Grenzen» vom 12. August

Nationalratskommission will Gesetzesvorlage für menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten

Am 1. September hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats eine Kommissionsmotion überwiesen, die vom Bundesrat eine Gesetzesvorlage zur Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechten und Umwelt für Unternehmen verlangt. Dies soll wenn möglich im Rahmen der bevorstehenden Aktienrechtsrevision geschehen. Damit macht die APK-N den logischen Umsetzungsschritt nach dem guten Sorgfalts-Bericht des Bundesrates. Das ist zweifellos der bisher grösste Erfolg für «Recht ohne Grenzen». Bis aber wirklich eine Due Diligence Pflicht im Gesetz steht, braucht es noch einige Schritte: Zunächst müssen beide Räte die Motion annehmen, was bereits sehr schwierig werden könnte. Sollte das gelingen, müsste die Regelung dann mehrere Debatten der Aktienrechtsvorlage überstehen.
Medienmitteilung von «Recht ohne Grenzen» vom 2. September 2014

Eingeordnet unter: News