Grosser Erfolg im Kanton Genf: Das Recht auf Nahrung auf dem Weg in die Verfassung

FIAN Schweiz ist hocherfreut, dass der Grosse Rat des Kantons Genf am 23. September 2022 für die Aufnahme des Rechts auf Nahrung in die Genfer Kantonsverfassung gestimmt hat. Dieses Recht umfasst sowohl das Recht auf eine angemessene Ernährung als auch das Recht, vor Hunger geschützt zu sein. Dieses Recht muss die Grundlage für eine Ernährungspolitik im Kanton Genf bilden, die Nahrungsmittelhilfe, aber auch die Unterstützung der lokalen Produktion und des Konsums lokaler Produkte umfasst. Die Aufnahme des Rechts auf Nahrung in die Verfassung wird ein starker Hebel sein, um es zügig umzusetzen und zu verhindern, dass sich entwürdigende Situationen wie im Frühjahr 2020 in der Corona-Krise wiederholen.

An der Ausarbeitung der Vorlage und deren Beratung waren FIAN-Mitglieder – eine Kantonsparlamentarierin und zwei Fachpersonen vom Vorstand – massgeblich beteiligt. Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, wird noch die Genfer Bevölkerung darüber abstimmen.

Dieses Vorhaben hat Modellcharakter für die ganze Schweiz: In der Bundesverfassung ist die Gewährleistung des Rechts auf Nahrung nicht explizit anerkannt, und gemäss unserem Wissensstand auch in keiner Kantonsverfassung. Die Bundesverfassung kennt diesbezüglich unter den Grundrechten nur ein «Recht auf Hilfe in Notlagen» (Art. 12), und zu den Sozialzielen hält sie fest, dass aus diesen «keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden» können (Art. 41 Abs. 4).

Weitere Informationen (auf Französisch):

Verfassungsänderungsvorhaben 12811
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte
Pressemitteilung der SP des Kantons Genf

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