Der Bundesrat will die Nahrungsmittelspekulation begrenzen können

Nun anerkennt auch der Bundesrat, das die Spekulation mit sogenannten Warenderivaten – wozu auch Agrargüter gehören- schädliche Auswirkungen haben kann. Wie schon früher von FIAN Schweiz dargelegt, kann die Nahrungsmittelspekulation zu Preissteigerungen und häufigeren und stärkeren Preisschwankungen bei Grundnahrungsmitteln im globalen Süden führen und damit das Recht auf Nahrung beeinträchtigen.

Der Bundesrat möchte deshalb im Finanzmarktinfrastrukturgesetz, das gegenwärtig in der parlamentarischen Beratung steht, zwei neue Artikel einfügen. Diese werden dem Bundesrat die Möglichkeit geben, spekulative Geschäfte zu begrenzen: «Der Bundesrat kann für die Grösse der Nettopositionen in Warenderivaten, die eine Person halten darf, Limiten einführen, soweit dies für eine geordnete Preisbildung und Abwicklung […] notwendig ist. […]» (Art. 116a Abs. 1). Dieser Vorschlag erfolgt im Gleichschritt mit entsprechenden Regulierungsbemühungen in der EU.

Finanzministerin Widmer-Schlumpf erklärte dazu im Nationalrat: «Positionslimiten […] sind durch eine Behörde oder einen Handelsplatz angeordnete Beschränkungen der offenen Derivatepositionen, das gilt auch für Agrarderivate, […]. Man hat früher solche Positionslimiten regelmässig angewendet, auch um die Rohstoffmärkte zu regulieren. […] 2009 haben die G-20-Staaten entschieden, wieder solche Limiten einzuführen und gegen übermässige Schwankungen der Rohstoffpreise in dieser Art und Weise vorzugehen. […] In der EU wurde im Juni 2014 die Richtlinie Mifid II veröffentlicht. Diese hat solche Positionslimiten. […] Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit der Volksinitiative “Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!” überprüft, wo man eine entsprechende Bestimmung aufnehmen könnte. […] Darum ist jetzt hier im Finanzmarktinfrastrukturgesetz die Möglichkeit, eine solche Bestimmung im Grundsatz aufzunehmen».

Nachdem dies der Nationalrat am 19. März noch abgelehnt hatte, beantragt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats diesem die Annahme anlässlich der Beratung anfangs Juni.

Die Haltung von FIAN Schweiz:

  • Die Anerkennung möglicher schädlicher Auswirkungen der Spekulation mit Agrargütern durch den Bundesrat hat Signalwirkung.
  • Die Einführung von Positionslimiten ist ein erster (kleiner) Schritt in die richtige Richtung.
  • Die letztendlich anzustrebende Massnahme zur Beendigung der schädlichen Spekulation ist ein Verbot für Finanzakteure, in Finanzinstrumente zu investieren, die sich auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel beziehen.
  • Das Menschenrecht auf Nahrung muss in den kommenden parlamentarischen Abstimmungen über wirtschaftlichen Interessen stehen.
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