Das Ringen um globale Konzernverantwortung geht weiter – mit der Schweiz im Abseits?

Kürzlich hat die Arbeitsgruppe Transnationale Konzerne und Menschenrechte – koordiniert von FIAN Schweiz und Fastenaktion – ihren Bericht zur 7. Session der Zwischenstaatlichen UN-Arbeitsgruppe zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechten veröffentlicht. An dieser Session wurde zum ersten Mal konkret am Text des Abkommens gearbeitet – doch die Schweiz schwieg. Damit verletzt sie ihre völkerrechtliche Verpflichtung, auch mittels der Ausarbeitung von Abkommen zum Schutz der Menschenrechte beizutragen.

Doch auch ohne die Schweiz: Bisher ablehnende Akteure nehmen mittlerweile eine vorsichtig konstruktive Haltung ein oder senden zumindest solche Signale aus. Auf dieser Basis und mit dem vorhandenen textlichen Material besteht durchaus das Potential für eine ermutigende Weiterentwicklung sowohl des Abkommens als auch des Prozesses.

Das Abkommen wird entscheidend sein, um das Recht auf Nahrung zusammen mit vielen anderen Menschenrechten vor massiven Beeinträchtigungen durch transnationale Konzerne und ihre Aktivitäten zu schützen. Und um bei Verstössen Wiedergutmachung zu leisten und Strafen zu verhängen.

Der Bericht informiert umfassend über die bisherige Entwicklung, die Debatten in der 7. Session, die Bewertung durch die Zivilgesellschaft und die kommenden Schritte. Und das wichtigste für die Schweiz: Der Bundesrat muss der Schweizer Delegation für die 8. Session im kommenden Herbst unbedingt ein konstruktives Verhandlungsmandat erteilen, damit die beschämende Passivität und Verweigerung ein Ende hat!

mehr Informationen:
► Bericht Das neue UN-Abkommen über Transnationale Konzerne und Menschenrechte: Die siebte Session der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe der Arbeitsgruppe Transnationale Konzerne und Menschenrechte (14 S., Januar 2022)