Bauernrechte: Die Schweiz erklärt sich

Nachdem sich die Schweiz am 27. September im UNO-Menschenrechtsrat in Genf bei der Abstimmung über die Resolution «Förderung der Menschenrechte der BäuerInnen und anderer in ländlichen Gebieten arbeitender Personen» der Stimme enthalten hatte (siehe untenstehenden Artikel), hat sich Bundesrat Didier Burkhalter in seiner zweiten Antwort an FIAN Schweiz erklärt: «[…] Anlässlich der 21. Session des Menschenrechtsrats hat die Schweiz aktiv an der Verhandlungsphase des Resolutionsentwurfs […] teilgenommen und hat Formulierungsvorschläge gemacht. Wir haben insbesondere eine Ausweitung des Mandats der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe, das nicht auf den Entwurf des Beratenden Ausschusses beschränkt sein soll, vorgeschlagen. […] Die Schweiz hat die Staaten aufgerufen, ein einvernehmliches Vorgehen zu wählen. Dieses Vorgehen wurde von den Promotoren des Resolutionsentwurfs als konstruktiv anerkannt. Letztlich wünschten sie jedoch nicht, den Inhalt der Resolution zu verhandeln, und unsere Vorschläge wurden im Text, der zur Abstimmung kam, nicht berücksichtigt. Infolge der Nicht-Berücksichtigung unserer Vorschläge und des Fehlens einer Konsenssuche hat sich die Schweiz der Stimme enthalten.» (Übersetzung und Hervorhebungen durch den Verf.)

Damit haben sich für FIAN Schweiz die Hintergründe zumindest ein bisschen erhellt. Es fragt sich allerdings, wieso die Schweiz das Mandat der Arbeitsgruppe über den Entwurf des Beratenden Ausschusses hinaus ausweiten wollte, umso mehr, als der Resolutionstext das Mandat sehr offen hält: Die Resolution verlangt zwar «einen Entwurf für eine UN-Deklaration über die Rechte der BäuerInnen […] auf der Basis des vom Beratenden Ausschuss vorgelegten Entwurfs», fügt jedoch unmittelbar an «und ohne relevante bisherige, gegenwärtige und künftige Ansichten und Vorschläge zu präjudizieren». Damit steht der Schweiz die Möglichkeit offen, über den bisherigen Entwurf hinausgehende Ansichten und Vorschläge bei der Ausarbeitung der Deklaration einzubringen.

Nachdem die Phase der Verhandlungen und der Abstimmung über die Resolution nun abgeschlossen ist, braucht es für FIAN Schweiz vorerst keine weitere Klärung dieser Fragen. Nun zählt das künftige Vorgehen: Wichtig ist, dass sich die Schweiz konstruktiv und ausschliesslich im Interesse der RechtsträgerInnen – der BäuerInnen und anderer im ländlichen Raum lebenden Personen – an der Ausarbeitung der Deklaration beteiligt.

FIAN International wird sich selbst aktiv in diesen Prozess einbringen. FIAN Schweiz ersucht den Bundesrat, im Hinblick auf die Entwicklung der offiziellen Position der Schweiz jeweils zusammen mit weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen konsultiert zu werden. Dieses Ersuchen stützt sich auf die «Maastrichter Grundsätze zu den Extraterritorialen Staatenpflichten im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte», die in Grundsatz Nr. 7 festhalten: «Regierungen sollen bei der Entwicklung und Umsetzung von politischen Strategien und Massnahmen, die ihre Pflichten gegenüber den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten betreffen, die relevanten nationalen Mechanismen konsultieren, einschliesslich der Parlamente und der Zivilgesellschaft.» In diesem Sinne hat FIAN Schweiz dem Bundesrat geantwortet.

2e Réponse du Conseiller fédéral à FIAN Suisse

4. Brief von FIAN Schweiz an den Bundesrat

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