Bauernrechte: Der Bundesrat antwortet FIAN Schweiz

War alles nur ein Irrtum? Im vergangenen März lehnte die Schweiz als einziges (!) Land in der 19. Session des UN-Menschenrechtsrats die Schaffung eines neuen Instruments zum Schutz der Rechte der Bäuerinnen und Bauern ab (siehe frühere Meldung). Daraufhin wurde FIAN Schweiz mit einem Brief bei Bundesrat Didier Burkhalter vorstellig und ersuchte ihn, «anlässlich der 20. Session des UN-Menschenrechtsrats die Annahme einer Resolution zu unterstützen, welche in Übereinstimmung mit den Empfehlungen in der Studie des Beratenden Ausschusses konkrete Massnahmen zur Beendigung der Diskriminierung der Bauern trifft».

Nun liegt die Antwort von Bundesrat Burkhalter vor. Erfreulicherweise bekräftigt er: «Würden im Menschenrechtsrat Verhandlungen über die Schaffung eines Spezialverfahrens oder die Ausarbeitung eines Instruments über die Rechte der Bauern initiiert, würde die Schweiz angesichts der Wichtigkeit, die sie diesem Thema beimisst, aktiv daran teilnehmen. Wir sind der Auffassung, dass sich ein allfälliges Instrument auf die für die Bauern und Bäuerinnen einschlägigen Rechte konzentrieren und die Umsetzung der bestehenden Konventionen stärken müsste. […] Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte der Bauern und Bäuerinnen geachtet werden. […] Die Schweiz unterstützt die Bemühungen […], um günstige Rahmenbedingungen für eine ernährungsorientierte und einträgliche Familienlandwirtschaft herzustellen.» (Übersetzung und Hervorhebungen durch den Verf.).

Wir gehen davon aus, dass «aktiv daran teilnehmen» eine Teilnahme in konstruktivem Sinn bedeutet. Wir gehen im Weiteren davon aus, dass «auf die für die Bauern und Bäuerinnen einschlägigen Rechte konzentrieren» und «die Umsetzung der bestehenden Konventionen stärken» ausschliesslich im Interesse der Bauern und Bäuerinnen gemeint ist ohne Bevorzugung anderer Interessen. Und was die Stärkung bestehender Konventionen betrifft: Der Bundesrat ist herzlich eingeladen, seinen Widerstand gegen das Fakultativprotokoll zum Sozialpakt aufzugeben und die Ratifikation durch die Schweiz in die Wege zu leiten.

Nachdem der Beratende Ausschuss den Menschenrechtsrat in der 19. Session mit seiner Studie über die Förderung der Rechte der Bauern eingeladen hatte, insbesondere ein neues Spezialverfahren zu den Rechten der Bauern und ein neues Instrument zu deren Schutz zu schaffen, wurden diese Themen in der 20. Session vom 18. Juni bis 6. Juli noch nicht behandelt. Dies heisst für FIAN Schweiz: Wir werden die Geschehnisse in der nächsten Session des UN-Menschenrechtsrats im September und insbesondere das Verhalten der Schweiz genau mitverfolgen. Bundesrat Didier Burkhalter hat die unterstützende Haltung der Schweiz nun vorgegeben, und daran werden wir das Verhalten der Schweizer Vertretung im UN-Menschenrechtsrat messen. In diesem Sinne haben wir dem Bundesrat geantwortet.

lettre de FIAN Suisse au DFAE

Réponse du DFAE à FIAN Suisse

Antwort von FIAN Schweiz an das EDA

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