Tag der Menschenrechte: Appell zur Ratifizierung des WSK-Fakultativprotokolls durch die Schweiz

Zum internationalen Tag der Menschenrechte am heutigen 10. Dezember lädt FIAN Schweiz den Bundesrat ein, das Fakultativprotokoll zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (kurz WSK-Rechte genannt) zu unterzeichnen und ratifizieren zu lassen, das Opfern von fundamentalen Menschenrechtsverletzungen die Möglichkeit einräumt, dagegen Klage zu erheben.

Am 10. Dezember  2008 verabschiedete die UN-Generalversammlung  das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; damit eröffnete sich eine neue Möglichkeit, gegen Straflosigkeit bei Verletzungen dieser Rechte vorzugehen.

Das Protokoll besagt, dass Opfer von Menschenrechtsverletzungen, die nicht in der Lage sind, in ihrem eigenen Land ihre Rechte geltend zu machen,  auf internationaler Ebene Klage einreichen können beim UN-Ausschuss für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte.

1966 haben sich 160 Staaten bereit erklärt, die im WSK–Pakt enthaltenen Rechte zu schützen. Bisher haben 41 Staaten das Fakultativprotokoll unterzeichnet und 8 von ihnen haben es ratifiziert, d.h. durch ihre Parlamente bestätigen lassen. Das Abkommen tritt aber erst in Kraft, wenn es wenigstens 10 Staaten ratifiziert haben. Ein wichtiger Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit und universalem Schutz der Menschenrechte wäre damit getan.Die Ratifizierung des Protokolls gäbe den Opfern von Verletzungen des Rechts u.a. auf eine angemessene Ernährung die Möglichkeit, auf Wiedergutmachung und Schadensersatz zu klagen, eine Chance z.B. für die Kleinbauern der Region Bajo Aguán in Honduras, die seit 2009 den Gewalttaten des Militärs und der Polizei sowie der privaten Sicherheitskräfte von grossen Palmölproduzenten ausgesetzt sind; eine Chance auch für die  Guarani-Kaiowá-Indios in Brasilien, die sich schon seit langem wehren gegen die immer grössere Schrumpfung ihrer traditionellen Länder.

«Straffreiheit ist sowohl Folge als auch Ursache von zahlreichen Verletzungen der Menschenrechte. Sie erklärt sich oft dadurch, dass die Staaten ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, eine Untersuchung zu diesen Verletzungen anzuordnen. Chronischer Hunger ist eine der Folgen dieser Straffreiheit», so Ana-María Suarez-Franco, Vertreterin von FIAN International in Genf.

FIAN Schweiz lädt den Bundesrat ein, diese Gelegenheit zu ergreifen, um der Straflosigkeit ein Ende zu setzen und die Einklagbarkeit  von Verletzungen aller Menschenrechte möglich zu machen, indem er dazu beiträgt, dem Fakultativprotokoll  zwingenden Charakter zu verleihen.

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