
Nach der letzten Prüfung der Schweiz vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) forderten die Experten die Schweiz auf, einen Folgebericht über die Umsetzung ihrer Empfehlungen § 9 (Nationale Menschenrechtsinstitution), § 11 (Unternehmen und Menschenrechte) und § 41 (Kinderbetreuungseinrichtungen) vorzulegen. Die Schweiz legte dem Ausschuss diesen Zwischenbericht im August 2021 vor. Dieser… Weiter »