
Staaten sind durch internationale Menschenrechtsverträge verpflichtet, die Menschenrechte im In- und Ausland zu achten (Achtungspflicht). Auch die Schweiz ist verpflichtet, das Recht auf Nahrung im globalen Süden zu achten. Die Schweiz darf das Recht auf Nahrung nicht durch ihre Handlungen und Unterlassungen gefährden oder verletzen. Um dies zu gewährleisten, muss die Schweiz ihre «Handlungen» –… Weiter »