Im Mai tagte die Zwischenstaatliche UN-Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung einer Deklaration zu den Rechten der Bauern und Bäuerinnen zum dritten Mal. Hierzu arbeitete Christophe Golay von der Geneva Academy – und zugleich ein Vorstandsmitglied von FIAN Schweiz – die Rechtsanalyse «The Right to Seeds and Intellectual Property Rights» (Recht auf Saatgut und geistige Eigentumsrechte) aus.
Die zentrale Empfehlung ist, dass folgende Kernelemente in die Deklaration aufgenommen werden sollen:
- das Recht der LandwirtInnen, selbstgewonnenes Saatgut aufzubewahren, zu tauschen, weiterzugeben, zu verkaufen und zu gebrauchen
- die Pflicht der Staaten, die bäuerlichen Saatgutsysteme zu achten, zu schützen und zu unterstützen
- die Pflicht der Staaten, Forschung und Entwicklung für die volle Verwirklichung des Rechts auf Saatgut zu unterstützen
- das Recht der LandwirtInnen, durch geistige Eigentumsrechte geschütztes Saatgut zu gewinnen, zu gebrauchen und zu tauschen.