10. Dezember: Welttag der Menschenrechte

Der diesjährige Welttag der Menschenrechte birgt gleich drei Jubiläen: Vor 65 Jahren proklamierte die UN-Generalversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, vor 20 Jahren fand die Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte statt (an welcher u.a. der Vorrang der Menschenrechte über andere staatliche Verpflichtungen, z.B. Verpflichtungen aus Handelsverträgen, statuiert wurde), und an dieser Konferenz wurde das UN-Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte, das OHCHR, gegründet, welches sich engagiert für das Recht auf Nahrung einsetzt.

In den letzten Jahrzehnten wurde bezüglich des Rechts auf Nahrung viel erreicht: Das Recht wurde im Internationalen Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und insbesondere im Allgemeinen Kommentar 12 und in den Freiwilligen Leitlinien zum Recht auf Nahrung immer weiter konkretisiert. Verschiedene UN-Gremien, gewisse Staaten bzw. Behörden sowie zahllose Organisationen der Zivilgesellschaft arbeiten intensiv an der Verwirklichung dieses Rechts. Neben allen Erfolgen muss man leider festhalten: Angesichts der über 800 Millionen hungernden Menschen bleibt immer noch sehr viel zu tun.

Was hat die Schweiz zu tun? Die wichtigsten Anliegen von FIAN Schweiz sind:

  • die Einführung einer Sorgfaltspflicht für transnational tätige Unternehmen bezüglich Menschenrechten und Umwelt und die Einführung einer Klagemöglichkeit bei Verstössen dagegen
  • die Anerkennung der Einklagbarkeit der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte (wozu das Recht auf Nahrung gehört) und damit verbunden die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Wirtschafts- und Sozialpakt
  • die Einführung einer Menschenrechts-Verträglichkeitsprüfung für alle staatlichen Aktivitäten, die die Menschenrechte im Ausland gefährden können (z.B. Freihandelsabkommen)

FIAN Schweiz wird sich auch im kommenden Jahr dafür einsetzen und darüber berichten.

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