UNO-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten: Das Desinteresse und die Passivität der Schweiz sind nicht länger tolerierbar
Mit ihrem Abseitsstehen verletzt die Schweiz völkerrechtliche Verpflichtungen
von Actares, CETIM, Fastenaktion, FIAN International Schweiz, humanrights.ch, Pro Natura, RedSol – Solinetz Zentralamerika, Voices
Zürich/Genf, 24. Februar 2026
In zahllosen armen Regionen der Welt müssen lokale Gemeinschaften ihre Lebensgrundlagen gegenüber Konzernen verteidigen. Oft verlieren sie wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung ihre Lebensräume. Auch Konzerne mit Sitz in der Schweiz sind daran beteiligt. Wegen dieser weitverbreiteten und andauernden Menschenrechtsverletzungen erarbeitet die UNO seit elf Jahren ein Abkommen zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechten (den sog. «UN-Treaty»). Die Aushandlung des Abkommens soll in etwa zwei Jahren abgeschlossen werden.
Wie stellt sich die Schweiz zur Ausarbeitung des UN-Treaty? Dies haben vergangenen September 16 Parlamentarierinnen und Parlamentarier den Bundesrat in einer Interpellation gefragt. Bis anhin lehnte es der Bundesrat ab, aktiv an der Ausarbeitung des UN-Treaty teilzunehmen. Mit seiner Antwort führt der Bundesrat diese Politik der Passivität fort: Er hält es – nach elf Jahren Verhandlungen und kurz vor deren Abschluss – immer noch «für verfrüht, zum jetzigen Zeitpunkt ein Verhandlungsmandat zu erteilen».
Die knappe Antwort manifestiert nicht nur das Desinteresse des Bundesrats an einem auf internationaler Ebene koordinierten, effektiven Schutz der Menschenrechte im Bereich der Wirtschaft. Der Bundesrat verletzt damit auch die völkerrechtliche Verpflichtung, an der Aushandlung von Abkommen teilzunehmen.
Dies ist nicht länger tolerierbar. Eine Koalition von Organisationen hat darauf mit einer klaren Stellungnahme reagiert. Wir fordern die baldige Erteilung eines Verhandlungsmandats an die Schweizer Delegation. Lesen Sie unseren offenen Brief an den Bundesrat.