Vorsichtig optimistisch: Das UN-Abkommen zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechten kommt voran

Im Oktober verhandelten die Staaten bei der UNO in Genf zum fünften Mal während einer Woche über das entstehende UN-Abkommen zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechten. FIAN Schweiz war dabei und zieht einen vorsichtig optimistischen Schluss: Nach ruhigen, inhaltsorientierten Beratungen, einer neuerdings unterstützenden Haltung der EU und dem Willen zur Beschleunigung des Prozesses war die Ausgangslage noch nie so gut wie jetzt.

Trotzdem verbeiben grosse Herausforderungen, insbesondere die Aushandlung wichtiger inhaltlicher Kompromisse und die breitere und ausgewogenere Beteiligung der Staaten.

Viele Staaten begrüssten es sehr, dass der Entwurf weiter auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) abgestimmt wurde. Der Kompromiss, dass das Abkommen auch national tätige Unternehmen betreffe, unter Beibehaltung einer Perspektive auf die transnationalen Unternehmen, ermöglichte eine breitere Akzeptanz und insbesondere eine Öffnung der EU gegenüber dem Prozess. Die Frage, wie die Haftbarkeit der Unternehmen, insbesondere die strafrechtliche, zu regeln sei, bleibt weiterhin eine erhebliche Herausforderung.

Die zivilgesellschaftlichen Organisationen, unter ihnen auch FIAN, haben sich hartnäckig für die Stärkung der Rechte der Opfer und einen verbesserten Zugang zum Recht, für den Vorrang der Menschenrechte über Handels- und Investitionsabkommen, für eine stärkere Prävention auf Seite des Staates u.v.m. eingesetzt. Immer wieder wurden solche Forderungen auch von Staaten und den anwesenden Experten geteilt.

Ähnlich wie das letzte Jahr ergriff die Schweiz einige Male das Wort und stellte Fragen bzw. machte Hinweise, meist zum Verhältnis einzelner Bestimmungen zu den UNGPs. Damit beteiligte sich die Schweiz wiederum inhaltlich an den Verhandlungen, was sehr zu begrüssen ist. Gleichwohl wurden die beiden wichtigsten von der Zivilgesellschaft formulierten Erwartungen nicht erfüllt, nämlich dass die Schweiz 1. über die blosse Formulierung von Fragen hinausgeht und 2. die thematische Beschränkung auf das Verhältnis zu den UNGPs aufgibt und zu allen relevanten Inhalten konkrete Vorschläge einbringt.

Die kommende (sechste) Session könnte für die konkreten textlichen Inhalte die entscheidende Session werden, an der sowohl grundsätzliche Entscheide fallen als auch bereits solche zu Details. Im Hinblick darauf richtet FIAN folgende Erwartungen an die Schweiz:

1. Massiv vergrösserter Ressourceneinsatz und lustvolleres Engagement
2. Keine Beschränkung mehr auf die Übereinstimmung des Entwurfs mit den UNGPs
3. von der Konzernverantwortungsinitiative unabhängige Positionierung
4. aktive Beteiligung an den Aktivitäten zwischen den Sessionen
5. Abhaltung einer grossen nationalen Konsultation
6. Verteidigung des Prozesses gegenüber Angriffen von Drittstaaten

FIAN Schweiz hat einen detaillierten Bericht zur 5. Session verfasst – mit Informationen zu den einzelnen Inhalten, zur Teilnahme und Positionierung der Staaten, mit einer Bewertung und einem Ausblick.

mehr Informationen:

Bericht zur 5. Session von FIAN Schweiz
Themenseite von FIAN Schweiz zum entstehenden Abkommen
► Webpage der Zwischenstaatlichen UN-Arbeitsgruppe