Fakultativprotokoll zum WSK-Pakt

Dieses Rechtsinstrument wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen 2008 verabschiedet und bisher von 45 Staaten unterzeichnet und von 20 ratifiziert. Es trat im Mai 2013, nach der Ratifikation durch den zehnten Staat, in Kraft. Die Schweiz hat es weder unterzeichnet noch ratifiziert.

Das Protokoll gesteht jeder Person das Recht zu, gegen den eigenen Staat eine Beschwerde einzureichen, wenn er nach ihrer Einschätzung Rechte – einschliesslich des Rechts auf Nahrung – verletzt, die im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgehalten sind. Der mit der Überwachung dieses Paktes beauftragte Ausschuss der UNO hat die Befugnis, diese Beschwerden zu untersuchen sowie eigene Untersuchungen über allfällige schwere und systematische Verletzungen durchzuführen.

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Fakultativprotokoll auf Deutsch

Originaltext in Englisch

Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights. A Commentary. Herausgegeben von Malcolm Langford, Bruce Porter, Rebecca Brown and Julietta Rossi, ESCR-Net´s Strategic Litigation Working Group.

Website der International NGO Coalition for an Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (FIAN International gehört zu deren Steuerungsausschuss)

aktueller Stand der Unterzeichnungen und Ratifizierungen

«Motion fordert Ratifikation des Fakultativprotokolls zu Pakt I» auf der Website von humanrights.ch