Unsere Vision

Für unsere Arbeit gehen wir von einer Vision für eine Welt ohne Hunger und ein Leben in Würde aus. Daraus ergeben sich unsere Mission (s.u.) und unser Programm (s.u.). Wir wissen, dass die Vision idealistisch ist und nie vollständig erreichbar sein wird.

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Im Folgenden ist in «Recht auf Nahrung» immer auch das Recht auf Wasser inbegriffen.

WELTWEIT

Alle Menschen der Welt – Frauen und Männer, Kinder und Jugendliche, Erwachsene und Alte, Gesunde und Kranke, Angehörige von Mehrheiten und von Minderheiten – können ein Leben in würdigen Umständen führen. Dies zeigt sich darin, dass niemand an Hunger oder Unterernährung leidet und alle in der Lage sind, sich selbst und ihre Angehörigen angemessen zu ernähren. Individuen und Gemeinschaften verfügen über die nötigen Ressourcen wie z.B. Land und Wasser oder Einkommen und soziale Sicherheit.

Ein ausreichendes Arbeitsangebot zu gerechten und günstigen Bedingungen, ein ausgebautes System für soziale Sicherheit, eine flächendeckende, kostengünstige Gesundheitsversorgung und kostenlose Bildung tragen das ihre zu einem Leben in würdigen Umständen bei.

Eine über die ganze Bevölkerung verteilte ausreichende Kaufkraft – oder eine demokratische Kontrolle im Sinne der sogenannten Ernährungssouveränität – nimmt Einfluss darauf, was für Nahrungsmittel und landwirtschaftliche Produkte für wen, auf welche Art und wo erzeugt werden.

Eine in allen Staaten in unterschiedlichen Formen gelebte Demokratie gewährleistet Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit. Die Staaten achten, schützen und gewährleisten das Recht auf Nahrung und die Menschenrechte allgemein sowohl innerhalb wie ausserhalb ihrer Grenzen. Zwischenstaatliche Organisationen beachten Menschenrechte und Umwelt ebenso sehr wie die Staaten selbst.

Die Wirtschaft nimmt ihre Verantwortung gegenüber ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen, Gesellschaft und Umwelt als wichtiges Unternehmensziel und aus Ãœberzeugung aktiv wahr. Staat, KonsumentInnen und AnlegerInnen bewerten die Unternehmen neben finanziellen ebensosehr nach sozialen und ökologischen Kriterien. Die Unternehmen sind Träger menschenrechtlicher Verpflichtungen. Dank einer global und national ausgewogen verteilten Kaufkraft und einer gesunden Umwelt blüht die Wirtschaft bei qualitativem Wachstum und quantitativer Stabilität.

Eine lebendige und starke Zivilgesellschaft wacht in jedem Land in Partnerschaft mit Staat und Wirtschaft darüber, dass diese Errungenschaften als Grundlage für ein Leben in Würde gewahrt bleiben. Entscheidend dafür ist das verantwortungsbewusste und engagierte Handeln der Individuen in ihrem jeweiligen Kontext und in zivilgesellschaftlichen Organisation. Auch die Individuen sind TrägerInnen menschenrechtlicher Verpflichtungen.

IN DER SCHWEIZ

Alle in der Schweiz lebenden Menschen kommen ungeachtet ihrer Herkunft, Staatsangehörigkeit oder sozialen Situation in den uneingeschränkten Genuss aller Menschenrechte. Die Gesetzgebung gewährleistet die Einklagbarkeit aller Menschenrechte.

Die biologische und nachhaltige Landwirtschaft erzeugt einen grossen Teil des Nahrungsmittelbedarfs ohne Futtermittelimporte aus anderen Kontinenten und Ãœberschussexporte in andere Kontinente.

Der Staat unterzieht alle menschenrechtsrelevanten staatlichen Tätigkeiten vor und während ihrer Umsetzung standardmässig Menschenrechts-Verträglichkeitsprüfungen und passt sie bei Bedarf an. Er erfüllt aktiv seine extraterritorialen menschenrechtlichen Staatenpflichten, d.h. er achtet, schützt und gewährleistet das Recht auf Nahrung und die Menschenrechte allgemein soweit wie möglich auch im Ausland. Er betreibt eine kohärente Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik. In internationalen Gremien und Organisationen setzt er sich für die Einhaltung der Menschenrechte und deren Priorität vor andern Ansprüchen ein. Die schweizerische Gesetzgebung sieht eine menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflicht für international tätige Unternehmen und gut ausgebaute Klagemöglichkeiten für ausländische Opfer von allfälligen Verletzungen dieser Sorgfaltspflicht vor.

Die international tätigen Unternehmen achten Menschenrechte und Umweltstandards im Ausland und setzen dies auch bei Tochtergesellschaften, Zulieferern und Vertragspartnern durch – als selbstverständliches Unternehmensziel und basierend auf der Ãœberzeugung von Management und Mitarbeitenden.

In der Bevölkerung geniesst die Einhaltung der Menschenrechte im In- und Ausland einen hohen Stellenwert. Entsprechend unterstützen sie oder engagieren sie sich in zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich hierfür – in einer gut funktionierenden Partnerschaft mit Staat und Wirtschaft – einsetzen.

Gesellschaft, Staat und Wirtschaft erfreuen sich der Gewissheit, dass sie das Recht auf Nahrung und die Menschenrechte allgemein weder im In- noch im Ausland beeinträchtigen, sondern achten, schützen und fördern.

Mission

Im Hinblick auf diese Vision wirken wir darauf hin,

  • dass die Schweiz als Staat die Rechte auf Nahrung und auf Wasser im In- und Ausland umfassend achtet, schützt und erfüllt
  • dass Gemeinschaften im Süden, deren Rechte auf Nahrung und auf Wasser bedroht oder verletzt werden, wieder zu ihren Rechten kommen
  • dass die schweizerischen Behörden aller Stufen die Empfehlungen des UN-Ausschusses zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten gemäss ihren Verpflichtungen konsequent umsetzen
  • dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz nicht mehr gegen die Rechte auf Nahrung und auf Wasser im Globalen Süden verstossen, sondern diese Rechte konsequent achten
  • dass die EinwohnerInnen der Schweiz einen Lebensstil pflegen, der nicht mit den Rechten auf Nahrung und auf Wasser von Menschen im Globalen Süden in Konflikt gerät.

Programm

Wo das Menschenrecht auf eine angemessene Ernährung verletzt wird, entstehen Unterernährung und Hunger.

Verletzungen des Rechts auf Nahrung geschehen dort,

  • wo der Staat die Achtungs-, Schutz- oder Erfüllungspflichten bezüglich des Rechts auf Nahrung von Menschen sowohl im Globalen Süden als auch in der Schweiz nicht wahrnimmt
  • wo (multinationale) Unternehmen gegen ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen zur Achtung des Rechts auf Nahrung von Dritten verstossen.

Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die Schweiz und schweizerische Konzerne Verletzungen des Rechts auf Nahrung unterlassen bzw. beheben und wiedergutmachen. Wir arbeiten im Rahmen der Grundlagenarbeit mit folgenden aktuellen oder geplanten Massnahmen darauf hin:

  • Umsetzung der Empfehlungen des UNO-Ausschusses für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte an die Schweiz: Wir machen die Empfehlungen bekannt, beraten und unterstützen die Behörden und überwachen die Umsetzung zusammen mit der «Coalition DESC».
  • Umsetzung der extraterritorialen Staatenpflichten der Schweiz gemäss den «Maastrichter Grundsätzen zu den extraterritorialen Staatenpflichten im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte»: Wir machen die Staatenpflichten bekannt und ermitteln die konkreten Pflichten der Schweiz.
  • Achtung der Menschenrechte durch Schweizer Unternehmen: Wir treten ein für die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von transnationalen Unternehmen für ihre Tätigkeiten, Tochterfirmen und Zulieferer und für die Einklagbarkeit ihrer Menschenrechtsverstösse in der Schweiz (im Rahmen der Kampagne «Recht ohne Grenzen»).
  • Unterzeichnung der Zusatzvereinbarung zum UN-Wirtschafts- und Sozialpakt durch die Schweiz: Wir beteiligen uns an der internationalen Kampagne für die Ratifizierung dieses Fakultativprotokolls, welches Beschwerden auf internationaler Ebene gegen die Verletzung des Rechts auf Nahrung und anderer Rechte ermöglicht.
  • Menschenrechtsverträglicher Lebensstil: Wir informieren die Öffentlichkeit über einen Lebensstil, der nicht mit dem Recht auf Nahrung von Menschen im Globalen Süden in Konflikt gerät.

Die oben genannten Massnahmen tragen zu günstigen Rahmenbedingungen für betroffene Bevölkerungskreise im Globalen Süden bei. Die konkreten Verbesserungen der Menschenrechtslage müssen die dortigen Gemeinschaften selbst erreichen. Im Rahmen der Projektarbeit unterstützen wir sie z.B. mit Eilaktionen: In Fällen von Verletzung des Rechts auf Nahrung versenden wir Brief- und Email-Aktionen von FIAN International an unsere Mitglieder und UnterstützerInnen zur Teilnahme.

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