Ein UN-Abkommen zu Transnationalen Konzernen und Menschenrechten «erscheint zunehmend realisierbar»

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Die Vorsitzende der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe im Interview.

2014 setzte der UN-Menschenrechtsrat eine Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe ein, um ein internationales rechtlich verbindliches Instrument zur Regulierung der Aktivitäten von transnationalen Konzernen (TNCs) auszuarbeiten.

2015 fand die erste 1. einwöchige Session der aus Staaten bestehenden Arbeitsgruppe statt (FIAN Schweiz berichtete darüber). Ende Oktober 2016 steht nun die 2. Session an.

Das Arbeitsprogramm umfasst sechs Panels zu den Themen

  • gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen von TNCs; rechtliche Herausforderungen
  • Staatenpflichten in Bezug auf TNCs und Menschenrechte
  • Verpflichtungen und Verantwortungen von TNCs
  • Ansätze und Kriterien für den Rahmen des künftigen Instruments
  • Füllung von Lücken in der internationalen Zusammenarbeit
  • Zugang zu Rechtsmitteln: Lektionen und Herausforderungen

Nach einem schwierigen Start des Unterfangens ist nun das renommierte Business & Human Rights Resource Centre hoffnungsvoll. In seiner Eingabe zuhanden der 2. Session schreibt es: «Mit der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe im zweiten Jahr erscheint ein internationales verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten zunehmend realisierbar. Die Diskussion dreht sich zunehmend um die Frage, welche Form ein solches Abkommen annehmen soll, statt ob es überhaupt möglich sei.»

In diesem Fernseh-Interview auf Tele Sur / The Empire Files spricht die Vorsitzende der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe, die UN-Botschafterin von Ecuador, über Gründe, Absichten und Umfeld des angestrebten Abkommens.

Die internationale Treaty Alliance veröffentlichte im Hinblick auf die 2. Session ihr viertes Statement, woraus wir folgende für die Schweiz relevanten Auszüge (übersetzt) wiedergeben:

«Zivilgesellschaftliche Organisationen, einschliesslich sozialer Bewegungen, indigener Gruppierungen und lokaler Gemeischaften, sowie Arbeiter und ihre Gewerkschaften im Norden und Süden […] drängen alle Staaten, ihren Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte gegen mächtige Transnationale Konzerne nachzukommen. Ein Abseitsstehen von internationalen Verhandlungen missachtet diese Verpflichtungen und entbehrt jeder Rechtfertigung. Die Treaty Alliance begrüsst die Teilnahme einer ansehnlichen Anzahl von Staaten […] am Verhandlungsprozess, doch ist die Mitwirkung von vielen weiteren nötig für den Erfolg des Prozesses. […] Die beständige und aktive Teilnahme von Staatsdelegierten wird das wahre Engagement, die Menschenrechte und den Planeten an erste Stelle und über wirtschaftlichen Profit zu setzen, aufzeigen. Das rechtsverbindliche Instrument wird ein Schritt vorwärts im Schutz der Menschenrechte sein, indem es auf bisherigen Bemühungen aufbaut und eine ergänzende Struktur zu den bestehenden internationalen Menschenrechtsinstrumenten schafft. Ein Set von bindenden Verpflichtungen und Durchsetzungsmechanismen ist der nächste nötige und logische Schritt […]. Die Menschen erwarten und haben Anspruch auf einen besseren Schutz ihrer Rechte und auf entschlossenes und engagiertes Handeln ihrer Regierungen.»

Gegenwärtig werden die Regierungen der europäischen Staaten über Petitionen aufgefordert, aktiv und konstruktiv an der 2. Session teilzunehmen. Die Schweiz dürfte auch in dieser Session – bloss, aber immerhin – als Beobachterin anwesend sein. FIAN Schweiz mahnt im Hinblick auf die Mitgestaltung des Abkommens eine mutigere, aktivere Rolle im Rahmen unserer Menschenrechts-Aussenpolitik an. Wir werden die Session mitverfolgen und darüber berichten.

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