Newsletter 6/2014

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FIAN SCHWEIZ FÜR DAS RECHT AUF NAHRUNG

CIRCULAIRE 6 / 2014
NEWSLETTER 6 / 2014


Cher-e-s intéressé-e-s,cette circulaire n’est publiée qu’en allemand par manque de traducteurs. Celui ou celle qui aimerait soutenir FIAN Suisse en faisant des traductions occasionnelles de l’allemand au français – ce qui serait éminemment bien venu – est prié(e) de s’adresser à secretariat@fian-ch.org. Merci beaucoup! Werte InteressentInnen,der heutige Newsletter konzentriert sich auf drei Themen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte:
► Menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungspflicht für Unternehmen: Der Grundstein ist gelegt
► Straflosigkeit für Unternehmen beenden
► UN-Abkommen: Die Antwort des Bundesrats

Menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungspflicht für Unternehmen

Ende Mai hat der Bundesrat den Bericht zu «Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechten und Umwelt im Zusammenhang mit den Auslandaktivitäten von Schweizer Konzernen» veröffentlicht. FIAN Schweiz hat ihn in einer Stellungnahme analysiert: Der Bundesrat macht – vom Konjunktiv befreit – bemerkenswerte Aussagen. Der Bundesrat anerkennt Probleme und Handlungsbedarf. Der Bericht stellt grundsätzlich gute Massnahmenvorschläge für eine Regelung im Schweizer Recht vor. Diese bilden – wenn sie kumulativ und ohne Abstriche umgesetzt werden – eine gute Grundlage für die Gesetzgebung. Ob sie allerdings ausreichend sind, muss sich erst noch zeigen. Für FIAN Schweiz ist eine umfassende Herangehensweise wichtig:

  • nicht primär auf den Rohstoffsektor fokussieren, sondern ebenso sehr auf den Landwirtschaftssektor mit den Problemkreisen von Landgrabbing (quasilegale bis gewaltsame Landaneignung) und Nahrungsmittelspekulation
  • die Massnahmen nicht auf die Rechtsform der Aktiengesellschaft zuschneidern, sondern auf alle Unternehmensformen (also z.B. auch GmbH, Investmentgesellschaft und Kommanditgesellschaft)
  • unter dem weitgefassten Begriff der «Auslandaktivitäten» auch Investitionen, Beteiligungen und Kredite (z.B. an Agrarunternehmen im Globalen Süden) sowie Anlagen in Agrarrohstoffe verstehen, was auch Banken, Investment- und Fondsgesellschaften, Pensionskassen, Versicherungen und weitere Unternehmen betrifft.

Es geht gar nicht mehr um die Frage, ob Regelungen zum Schutz der Menschenrechte einzuführen sind, sondern nur noch darum, wie: Dem Bundesrat obliegt es nun, eine Gesetzgebungsvorlage auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten. Dieses steht ebensosehr vor der Aufgabe, die entsprechende Gesetzgebung nötigenfalls auf eigene Initiative an die Hand zu nehmen.

► zur Stellungnahme von FIAN Schweiz

Straflosigkeit für Unternehmen beenden

Der UN-Menschenrechtsrat diskutiert im Juni über die Annahme einer Resolution zur Ausarbeitung eines verbindlichen Abkommens zur Verhinderung und Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen durch Transnationale Unternehmen.
Um hierfür den öffentlichen Druck zu erhöhen, veranstaltet eine grosse Koalition von Organisationen, zu der auch FIAN gehört, in Genf vom 23. bis 27. Juni die Week of Mobilization to Stop Corporate Impunity. Manche Veranstaltungen sind öffentlich, Du bist/Sie sind herzlich eingeladen! Auskunft gibt das Programm.
Die Mobilisierungswoche soll auch die globale politische und wirtschaftliche «Architektur der Straflosigkeit» bewusst machen, die die Aktivitäten von TNU seit Jahrzehnten zulasten der Menschenrechte schützt – über Investitionsabkommen, die WTO und eine lange Reihe von durch den Währungsfonds aufgezwungenen strukturellen Anpassungsprogrammen, was heute mit Freihandelsabkommen und Handelspartnerschaften fortgesetzt wird.

UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten: Die Antwort des Bundesrats

Ein verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten wird entscheidend für den Schutz des Rechts auf Nahrung sein. Auch wenn die Schweiz gegenwärtig nicht Mitglied des Menschenrechtsrats ist, kann sie die Annahme der erforderlichen Resolution im Rat unterstützen: FIAN Schweiz hat Aussenminister Didier Burkhalter in einem offenen Brief darum ersucht, dass die Schweiz 1. öffentlich ihre Unterstützung für die Ausarbeitung eines Entwurfs erklärt, 2. die Resolution mitunterzeichnet und 3. europäische Mitgliedsstaaten im Menschenrechtsrat dazu bewegt, der Resolution zuzustimmen.Die Antwort des Bundesrats liegt nun vor: Grundsätzlich erachtet er die Umsetzung der bestehenden menschenrechtlichen Schutzpflichten durch die UN-Mitgliedstaaten als zentrale Herausforderung. Die Verabschiedung einer Resolution zur Ausarbeitung eines verbindlichen Abkommens könnte die Debatte auf längere Zeit polarisieren und die Umsetzung der UN-Leitlinien zu Wirtschaft und Menschenrechten gefährden. Der Vorschlag zur Ausarbeitung eines Abkommens komme deshalb zu früh.
Wir danken für die Antwort und sagen dazu: Die Vergehen vieler Transnationaler Unternehmen gegen Menschenrechte und Umwelt haben über die letzten Jahre ein Ausmass angenommen, das keinen Aufschub mehr duldet. Auch wenn die Resolution jetzt angenommen wird, wird es ohnehin Jahre dauern, bis ein konsensfähiger Entwurf für ein Abkommen vorliegt. Und über den Mehrwert eines solchen Abkommens gegenüber den bestehenden UN-Leitlinien darf es keinen Zweifel geben: Die Leitlinien sind unverbindlich, währenddem das Abkommen verbindliche Regelungen anstrebt.

FIAN Suisse/Schweiz
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